Kartellamt zieht bei Google die Zügel an
Reuters Düsseldorf/Berlin – Dem Internet-Riesen Alphabet und seiner Tochtergesellschaft Google drohen Auflagen des Bundeskartellamts. Die Bonner Kartellwächter stellten auf Basis neuer gesetzlicher Befugnisse im Falle Alphabets und Googles erstmals eine überragende marktübergreifende Bedeutung eines Internetkonzerns fest, wie sie am Mittwoch mitteilten. Das Kartellamt könnte Google nun in einem zweiten Schritt wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Dazu hat das Amt erste konkrete Schritte eingeleitet.
„Wir haben bereits damit begonnen, uns mit der Verarbeitung persönlicher Daten durch Google sowie dem Thema Google News Showcase intensiver zu befassen“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt: „Parallel dazu betreiben wir mit Nachdruck weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook.“ Meta wie auch Apple wollten sich dazu nicht äußern.
Der Gesetzgeber hatte den Wettbewerbshütern Anfang des vergangenen Jahres neue Instrumente in die Hand gegeben. Das Kartellamt kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Die Behörde könne „gegen wettbewerbsschädliche Praktiken von großen Digitalkonzernen schneller und effektiver vorgehen“, hatte Mundt angekündigt. Google könnte dabei den Anfang machen.
Google verfüge über eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb, stellte das Kartellamt weiter fest. Das Unternehmen nehme eine wirtschaftliche Machtposition ein, „die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet“. Im Markt für allgemeine Suchdienste komme Google etwa in der Bundesrepublik auf einen Anteil von über 80%. Zudem biete der Konzern auch andere Dienste an, die miteinander verschränkt seien.
Google akzeptiert Beschluss
Die Entscheidung sei auf fünf Jahre befristet – innerhalb dieses Zeitraums können die Wettbewerbshüter Google stärker kontrollieren. Aktuell prüft das Bundeskartellamt die Konditionen Googles zur Datenverarbeitung und das Nachrichtenangebot Google News Showcase. Google habe erklärt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einzulegen.
„Wir sind zuversichtlich, dass wir die Vorschriften einhalten“, sagte eine Google-Sprecherin. Sollten Änderungen erforderlich sein, „werden wir weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um Lösungen zu finden“.
Die Verwertungsgesellschaft Corint Media begrüßte das Vorgehen der Kartellwächter und hier besonders, dass die Wettbewerbsbehörde das Nachrichtenangebot Google News Showcase stärker unter die Lupe nimmt. „Das Amt gibt damit zu erkennen, dass es die von Google initiierten Verträge mit Verlegern zur Abgeltung des Presseleistungsschutzrechts möglicherweise für marktmissbräuchlich halten könnte, da individuelle Konditionen und geringe Preise nur wegen Googles übergroßer Marktbedeutung durchgesetzt werden konnten.“
Die Verwertungsgesellschaft, die die Leistungsschutzrechte von Medienhäusern vertritt, hatte Google im Oktober einen Lizenzvertrag vorgelegt. Demnach fordert Corint Media für die Nutzung von Presseinhalten wie Überschriften, kurzen Artikelausschnitten und Vorschaubildern in der Suchmaschine eine Gebühr von 420 Mill. Euro für 2022. Google hat dies zurückgewiesen und betont, dass man Mehrwert für Verlage schaffe und mit Nachrichteninhalten keine nennenswerten Einnahmen erziele.