Kein Wertanpassungsbedarf bei K+S
md Frankfurt
Der Düngemittel- und Salzproduzent K+S ist eine seiner größten Sorgen los. Die von einigen Marktakteuren befürchtete Korrektur von Bilanzen, die von der Finanzaufsicht nach der entsprechenden Buchprüfung hätte verlangt werden können, bleibt dem Unternehmen aller Voraussicht nach erspart.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte Anfang dieses Jahres die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) beauftragt, den Konzernabschluss 2019 und den Zwischenbericht zum 30. Juni 2020 zu prüfen. Hintergrund war, dass die BaFin den Verdacht hegte, dass eine Milliardenabschreibung von K+S zu spät vorgenommen worden und zudem zu niedrig ausgefallen sei. Auf Verlangen der BaFin begann daraufhin die DPR mit der Prüfung der einmaligen, nicht zahlungswirksamen Wertberichtigung auf Vermögenswerte von rund 2 Mrd. Euro im Herbst vorigen Jahres. Grund für die Abschreibung war die Senkung der langfristigen Kalipreisannahme und der Ansatz höherer Kapitalkosten durch K+S. Die Sonderabschreibung erfolgte im Abschluss des dritten Quartals 2020.
Mit Bekanntgabe der Neunmonatszahlen hatte K+S mitgeteilt, dass nach vorläufigen Ergebnissen der DPR im Konzernabschluss 2019 der Nutzungswert der damaligen Geschäftseinheit Kali- und Magnesiumprodukte nicht verlässlich und wesentlich zu hoch ermittelt und damit die Werthaltigkeit nicht nachgewiesen worden sei. In Bezug auf den verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 war die DPR der vorläufigen Auffassung, dass die Werthaltigkeit des Nettovermögens der Geschäftseinheit nicht nachgewiesen worden sei.
Von Anfang an hatte das Management von K+S klargestellt, dass die Wertberichtigung „ordnungsgemäß und unter Beachtung aller relevanten Rechnungslegungsvorschriften“ vorgenommen worden sei. Der Wirtschaftsprüfer von K+S, Deloitte, hatte den Jahresabschluss 2019 testiert. Quartalsberichten geben die Buchprüfer jedoch nicht ihr Plazet.
Keine Bilanzkorrektur nötig
Nun hat die DPR dem Unternehmen ihre endgültigen Prüfungsfeststellungen übersandt. Diese halten wesentliche vorläufige Feststellungen nicht aufrecht, teilt K+S mit. Aus den endgültigen Feststellungen folgt nach Auffassung von K+S kein Anpassungsbedarf für die Wertansätze der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Kali- und Magnesiumprodukte im Konzernabschluss 2019 und den Folgeabschlüssen des Jahres 2020. Die vorläufigen Feststellungen zum Jahresabschluss 2019 – der Nutzungswert der Geschäftseinheit Kali- und Magnesiumprodukte sei nicht verlässlich und wesentlich zu hoch ermittelt und damit die Werthaltigkeit nicht nachgewiesen worden – seien in den endgültigen Feststellungen der DPR nicht mehr enthalten.
Auch die vorläufige Feststellung bezüglich des Zwischenberichts zum 30. Juni 2020, dass die Werthaltigkeit des Nettovermögens besagter Geschäftseinheit nicht nachgewiesen worden sei, ist nach Angaben von K+S in den endgültigen Feststellungen nicht mehr enthalten. „Wir sehen uns darin bestätigt, dass zum 31. Dezember 2019 kein Wertanpassungsbedarf bestand“, sagt Thorsten Boeckers, Finanzvorstand von K+S.
Nicht angemessen berichtet
In den Feststellungen der DPR zum Konzernabschluss 2019 wird allerdings moniert, dass über wesentliche Annahmen, Annahmeänderungen, Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Werthaltigkeitsprüfung der Einheit Kali- und Magnesiumprodukte teils nicht angemessen berichtet worden sei.
In Bezug auf den Bericht zum 30. Juni 2020 beanstande die DPR, dass trotz Anhaltspunkten für eine Wertminderung kein Werthaltigkeitstest durchgeführt worden sei und dass wesentliche Ereignisse und deren Auswirkungen auf die Finanzlage im Lagebericht nicht ausreichend deutlich dargestellt worden seien.
„Wir prüfen nun die Begründungen der DPR und werden ihr dann zeitnah mitteilen, ob wir den Feststellungen zustimmen“, so Boeckers. „Bei Zustimmung wäre das Verfahren bei der DPR beendet.“ Aller Wahrscheinlichkeit nach wird es genauso kommen. Das dürfte auch Druck von der Aktie nehmen.