Managersaläre beschäftigen Investoren
swa Frankfurt – Investoren sollten nach Meinung des Governance-Fachmanns Christian Strenger in der Hauptversammlung obligatorisch ihr Votum über die Vergütung des Vorstands abgeben dürfen. “Es gibt immer noch Fälle, in denen Aufsichtsräte kein angemessenes Vergütungsmodell vorgelegt haben. Schon deswegen ist das verbindliche Say on Pay eine gute Sache, ohne den Aufsichtsrat von seiner Erstverpflichtung für ein vernünftiges Vergütungssystem zu entbinden”, erklärt Strenger im Interview der Börsen-Zeitung. Diese neue Praxis könnte auch in Deutschland mit Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie Einzug halten.Die von Gegnern eines verbindlichen Vergütungsvotums geäußerte Kritik, wonach Anleger an Details der Managersaläre gar nicht interessiert sind, lässt Strenger, der viele Jahre in der Kodex-Kommission war, nicht gelten. Investoren würden sehr genau hinschauen, “da sie es ja auch bezahlen”. Es müsse immer wieder gefragt werden, ob die in den vergangenen Jahren deutlich erhöhten Bezüge auch wirklich verdient wurden. Die dabei immer wieder diskutierten absoluten Höhen seien ein wichtiger, aber nicht entscheidender Punkt.Strenger räumt ein, dass Investoren manchmal noch zu zögerlich auf Missstände in der Unternehmensführung oder -aufsicht reagieren. Oft werde erst dann genauer hingeschaut, wenn die Performance nicht mehr stimme: “Die beste Zeit für gute Governance sind schwache Börsenphasen, dann werden die Schuldigen gesucht.” Mit Blick auf den Corporate Governance Kodex fordert Strenger Nachbesserungen zur Vorstandsvergütung und zur Vermeidung von Interessenkonflikten in Aufsichtsräten. Die wesentlichen Kriterien für die Unabhängigkeit von Aufsichtsräten sollten seiner Meinung nach in dem Regelwerk “noch deutlicher aufgeführt werden”. In den Gremien seien auch noch qualitative Lücken zu schließen, und es sei mehr Diversität angeraten. Es bräuchte mehr CEOs, die es im Alter von 55 Jahren breiter angehen wollen und einen Aufsichtsratsposten anstreben, sagt Strenger.—– Interview Seite 8