Milliardenstrafe gegen Google bestätigt
ahe Brüssel
Das Gericht der EU hat eine Klage von Google und ihrer Konzernmutter Alphabet gegen eine von der europäischen Wettbewerbsbehörde verhängte Milliardenstrafe abgewiesen. Die Richter bestätigten, dass der US-Techriese seine marktbeherrschende Stellung bei Preisvergleichsdiensten missbraucht habe, weshalb die EU-Kommission 2017 eine Strafe von 2,42 Mrd. Euro ausgesprochen hatte.
Die Luxemburger Richter verwiesen zwar darauf, dass allein die beherrschende Stellung eines Unternehmens – selbst in der Größenordnung von Google – kein Anlass zur Kritik sei, selbst wenn der Konzern eine Expansion auf einen benachbarten Markt plane. In diesem Fall habe aber die EU-Kommission zu Recht schädliche Auswirkungen auf den Wettbewerb festgestellt. Google habe ihren eigenen Shopping-Vergleichsdienst gegenüber konkurrierenden Diensten bevorzugt.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte vor vier Jahren erklärt, der US-Konzern habe sich nicht darauf beschränkt, die Kunden mit einem eigenen besseren Produkt zu überzeugen, sondern die Suchergebnisse von konkurrierenden Preisvergleichsdiensten systematisch hintangestellt und damit diese Anbieter benachteiligt. Ihre Ergebnisse wurden bei einer Suche regelmäßig nur auf den hinteren Seiten ausgewiesen. Google Shopping habe sich so einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft und seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, hatte Vestager betont.
Google hat vor dem EU-Gericht unter anderem auf die angeblich wettbewerbsfördernden Eigenschaften ihres Verhaltens verwiesen, die die Qualität des Suchdienstes verbesserten, sowie auf technische Beschränkungen. Dies wollten die Richter nicht gelten lassen. Der Konzern habe keine Effizienzgewinne nachgewiesen, die den negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb entgegenwirken würden, hieß es. Daher bestätigte das Gericht auch die Höhe der verhängten Geldstrafe.
Gegen das Urteil kann allerdings noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden. Ob die US-Amerikaner diesen Weg gehen, ist bisher unklar. Zunächst teilte Google lediglich mit, nach dem Urteil 2017 für faire Bedingungen gesorgt zu haben.
Die EU-Kommission zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden mit ihrem Erfolg vor Gericht. Die Kommission werde weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um die Rolle der großen digitalen Plattformen anzugehen, auf die Unternehmen und Nutzer angewiesen sind, um Zugang zu Endnutzern beziehungsweise zu digitalen Diensten zu erhalten, hieß es.
Applaus für den Richterspruch kam auch aus dem EU-Parlament aus nahezu allen Fraktionen. Der grüne Abgeordnete Rasmus Andresen betonte, der Fall zeige wieder einmal, dass die EU-Gesetze nicht ausreichten. „Wir können uns nicht länger in jahrelangen Gerichtsverfahren verlieren, wenn die Ausnutzung der Marktmacht auf der Hand liegt.“
Schärfere Gesetze gefordert
Andresen forderte daher, das Gesetzgebungsverfahren zum Digital Markets Act (DMA) nun schnell abzuschließen und das Wettbewerbsrecht weiter zu verschärfen, damit eine Aufspaltung von zu dominanten Plattformen einfacher möglich wird.
Der CSU-Finanzexperte Markus Ferber kritisierte ebenfalls, dass sich das EU-Wettbewerbsrecht in den vergangenen Jahren oft als zu langsam erwiesen habe. In der schnelllebigen digitalen Welt sei es daher kein scharfes Schwert.
Der binnenmarktpolitische Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion, Andreas Schwab, verwies darauf, dass die EU auch mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) künftig dafür sorgen werde, dass die EU-Kommission eingreifen könne, noch bevor solch enormer Schaden entstehe. „Wir stehen für offene Märkte und fairen Wettbewerb und werden unsere Prinzipien allen Unternehmen aus aller Welt auferlegen“, so der CDU-Politiker und federführende Berichterstatter für das DMA. Das Google-Urteil beweise, dass die EU dazu in der Lage sei.