Energieversorger

Netzagentur untersagt REG Abschlagserhöhung

Die Bundesnetzagentur hat die von der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft (REG) im Oktober ausgesprochenen Abschlagserhöhungen für rechtswidrig erklärt. Zugleich drohte die Behörde dem Unternehmen für den Fall der...

Netzagentur untersagt REG Abschlagserhöhung

ab Köln

Die Bundesnetzagentur hat die von der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft (REG) im Oktober ausgesprochenen Abschlagserhöhungen für rechtswidrig erklärt. Zugleich drohte die Behörde dem Unternehmen für den Fall der Zuwiderhandlung mit einem Zwangsgeld von bis zu 100 000 Euro jeweils für die Sparten Strom und Gas, wie die Netzagentur mitteilte.

Der Versorger hatte seinen Kunden im Oktober höhere monatliche Abschlagszahlungen aufgebrummt und das Vorgehen mit höheren Beschaffungskosten begründet. Das ist energierechtlich nicht zulässig. „Das Risiko steigender Beschaffungspreise darf nicht durch einseitige Erhöhung der Abschläge auf Haushaltskunden abgewälzt werden“, sagte Jochen Homann, Präsident der Netzagentur. Der Versorger habe sich in den untersuchten Fällen weder auf eine absehbare Änderung des Verbrauchsverhaltens noch auf zuvor wirksam vereinbarte Preiserhöhungen stützen können.

Der Strom- und Gasanbieter ist unter anderem mit den Marken Immergrün und Meisterstrom im Markt vertreten. Die Bundesnetzagentur hatte nach Beschwerden von „Immergrün“-Kunden im November ein Aufsichtsverfahren gegen den Anbieter eingeleitet, der wie auch andere Vertriebsfirmen durch die drastisch gestiegenen Strom- und Gaspreise unter Druck geraten ist. Im Dezember hatte die Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht Köln eine einstwillige Verfügung gegen die REG erwirkt.