EU-Wettbewerbsverfahren

Pharmakonzern Aspen muss Preise drastisch senken

Der südafrikanische Pharmakonzern Aspen muss auf Druck der EU-Kommission in Europa seine Preise für sechs wichtige Krebsmedikamente im Schnitt um 73% senken. Dies ist das Ergebnis eines fast vierjährigen Wettbewerbsverfahrens.

Pharmakonzern Aspen muss Preise drastisch senken

ahe Brüssel

Nach einer fast vierjährigen Prüfung haben sich die EU-Wett­bewerbsbehörde und der süd­afrikanische Pharmakonzern Aspen – der auch mehrere Tochtergesellschaften in Europa hat – auf eine drastische Preissenkung für mehrere Arzneimittel verständigt. Wie die EU-Kom­mission mitteilte, hat sich Aspen dazu verpflichtet, die Preise für sechs Mittel für die Behandlung bestimmter schwerer Formen von Blutkrebs wie Myelom und Leukämie im Schnitt um 73% zu senken.

Die EU-Kommission hatte zuvor untersucht, ob der Konzern von den Kunden „exzessiv überhöhte Preise“ verlangt, was gegen die europäischen Wettbewerbsvorschriften verstoßen hätte. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, hat die Untersuchung ergeben, dass die Preise für die Medikamente selbst nach Berücksichtigung einer „angemessenen Rendite“ durchschnittlich um fast 300% über den relevanten Kosten lagen – wobei der Überschuss von Produkt zu Produkt und von Land zu Land allerdings unterschiedlich groß ausfiel. Eine legitime Rechtfertigung hierfür habe Aspen nicht geben können, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die Mittel seien zudem seit 50 Jahren patentfrei gewesen. Die Verpflichtungen des Pharmakonzerns, die jetzt zehn Jahre gültig sind, führen nach den Worten von Vestager dazu, dass die europäischen Gesundheitssysteme „viele Dutzend Millionen Euro“ einsparen. „Der heutige Beschluss ist eine klare Botschaft an andere marktbeherrschende Pharmaunternehmen, keine missbräuchlichen Preisbildungspraktiken anzuwenden, mit denen unsere Gesundheitssysteme ausgenutzt werden“, warnte Vestager.

Ihren Angaben zufolge konnte Aspen die Preiserhöhungen durchsetzen, weil Patienten sowie Ärzten in den meisten Fällen keine geeigneten Alternativen zu diesen speziellen Krebsmitteln zur Verfügung standen. Die EU-Kommission hatte bereits vor Monaten kritisiert, dass Pharmaunternehmen zuweilen ihre beherrschende Stellung ausnutzten, um die Preise für ältere, aber immer noch unentbehrliche Arzneimittel ohne triftigen Grund um mehrere 100% zu erhöhen. Betroffen waren etwa die Arzneimittel Alkeran, Leukeran und Purinethol.

Die Aspen-Entscheidung gilt für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Eine Ausnahme gibt es nur in Italien, wo bereits andere Regelungen getroffen wurden.