Wettbewerb

Postgesetz bedarf gründlicher Reform

Die Monopolkommission bemängelt den fehlenden Wettbewerb auf dem deutschen Briefmarkt und will bei der künftigen Vergabe von Mobilfunklizenzen am Auktionsformat festhalten.

Postgesetz bedarf gründlicher Reform

md/hei Frankfurt

Die Monopolkommission hat in ihrem Sektorgutachten zu den Postmärkten festgestellt, dass auf dem deutschen Briefmarkt kein funktionsfähiger Wettbewerb herrscht. Die Deutsche Post AG dominiere diesen Markt mit einem Anteil von 83%. Auch auf dem Paketmarkt habe das Unternehmen mit einem Anteil von über 40% eine starke Marktstellung. Gleichwohl existierten auf dem Paketmarkt mehrere Wettbewerber mit bedeutenden Marktanteilen. Seit 2020 gehöre auch die Logistiksparte von Amazon mit einem Marktanteil zwischen 5% und 15% zu den größeren Paketdienstleistern in Deutschland.

Überhöhte Entgelte

Zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Briefmarkt hat die Monopolkommission wiederholt eine Reform des seit 1997 weitgehend unveränderten Postgesetzes empfohlen. „Die ,kleine‘ Postgesetznovelle aus dem Jahr 2021 war unzureichend und bevorteilte zudem die Deutsche Post AG“, sagt Jürgen Kühling, Vorsitzender der Monopolkommission. Durch die Gesetzesänderung sind Ge­winnaufschläge  bei den Entgelten für Postdienstleistungen genehmigungsfähig, die über den bei Wettbewerb üblichen Gewinnaufschlägen liegen.

Bereits seit Mai 2020 liegt ein Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine „große“ Postgesetz­novelle vor. Dieser Entwurf ist nach Ansicht der Monopolkommission eine gute Basis für eine umfassende Reform, die den Wettbewerb auf den Postmärkten stärken würde. Zu den wichtigen Punkten für eine notwendige „große“ Postgesetznovelle ge­hört, dass die Entgeltmaßstäbe in § 20 Postgesetz neu geregelt werden. Diese führten u. a. im Privatkundenbereich zu überhöhten Entgelten und bevorteilten die Post gegenüber ihren Wettbewerbern. Zudem sollte der Teilleistungszugang für Briefe auf Warensendungen und Pressepost erweitert sowie die Vorlagepflicht für Verträge der Post erweitert werden.

Außerdem befasste sich die Monopolkommission erstmals mit der Rolle von Amazon auf dem Paketmarkt. Zum einen stärke das Unternehmen als großer Nachfrager und gleichzeitiger Anbieter von Paketdienstleistungen den Wettbewerb. Zum anderen sei Amazon als größter Online-Marktplatzbetreiber in der Lage, Händler zur Nutzung seiner Logistik- und Paketdienste zu veranlassen. „Die damit verbundenen Auswirkungen auf den Wettbewerb im Paketmarkt sollten beobachtet werden“, fordert die Monopolkommission. Außerdem schießen die Wettbewerbsexperten quer bei ins Auge gefassten Alternativen zum Auktionsformat bei der künftigen Vergabe von Mobilfunklizenzen. Darauf hatten die Telekomnetzbetreiber massiv gedrungen. Sie argumentieren, dass hier regelmäßig Milliardenbeträge für den Netzausbau fehlen. Die Politik hatte in der jüngsten Novelle des Telekommunikationsgesetzes verankert, dass der Vorrang für die Versteigerung beim Vergabeformat wegfällt. Dagegen wendet sich die Monopolkommission mit der Begründung, Frequenzen seien ein knappes Gut, das so am besten allo­kiert werde.

Gegen Überregulierung

Außerdem spricht sich die Behörde gegen eine Überregulierung bei interpersonellen Telekommunikationsdiensten wie Whatsapp oder Signal aus. Die Pläne der Koalition, diese zu verpflichten, eine Interoperabilität zwischen den Diensten herzustellen, lehnt sie ab. Dies würde dem Wettbewerb mehr schaden als nutzen, so Kühling. Die Endnutzer nutzen mehrere Dienste bewusst parallel und wechseln den Dienst je nach Präferenz. Da sei es nicht sinnvoll, einzugreifen.