Finanzinvestoren

Private Equity greift sich Beraterfirmen durch die Hintertür

In Deutschland dürfen sich reine Finanzinvestoren nicht direkt an Anwalts-, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsunternehmen beteiligen. Dennoch steigt Private Equity durch die Hintertür ins Beratergeschäft ein. Jüngstes Beispiel ist die Softwarefirma Sevdesk.

Private Equity greift sich Beraterfirmen durch die Hintertür

Private Equity greift nach Beraterfirmen

EU Holding ermöglicht Finanzinvestoren die Umgehung des Fremdbesitzverbots

cru Frankfurt

Eigentlich untersagt das „Fremdbesitzverbot“ in Deutschland reinen Finanzinvestoren die Beteiligung an Anwalts-, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Das hält Private-Equity-Firmen jedoch nicht davon ab, sich immer stärker indirekt in solchen und benachbarten Branchen mit Investments zu engagieren. Ein Weg dazu ist die sogenannte EU Holding.

Jüngstes Beispiel für das wachsende Engagement von Private Equity im Beratungssektor ist die am Montag bekannt gewordene Übernahme der deutschen Firma Sevdesk. Das Start-up aus Offenburg, das Buchhaltungs- und Steuerberatungssoftware anbietet, wird vom französischen Konkurrenten Cegid übernommen. Eigentümer der französischen Firma ist der US-Finanzinvestor Silver Lake. Sevdesk unterliegt nicht dem Fremdbesitzverbot, weil die Firma nicht selbst Steuerberatungsdienstleistungen erbringt, sondern nur bei Bedarf an einen Pool von Steuerberatern vermittelt. Mit 230 Beschäftigten bietet Sevdesk Software für Buchhaltungsvorerfassung, Finanzbuchhaltung, E‑Rechnungsstellung und Online-Steuererklärung an. Ziel ist offenbar, einen neuen Konkurrenten für das genossenschaftliche Softwarehaus Datev aus Nürnberg aufzubauen, das Services für Steuerberater anbietet.

Aber auch in Beratungsfeldern, die in Deutschland dem Fremdbesitzverbot unterliegen, sind indirekte Private-Equity-Beteiligungen durchaus möglich und mit mehreren Deals, die derzeit vorbereitet werden, künftig sogar im Kommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwar Mitte Dezember 2024 das Verbot von Beteiligungen reiner Finanzinvestoren an freiberuflichen Dienstleistungsunternehmen und insbesondere an Anwaltskanzleien bekräftigt. Aber laut Christian Alexander Mayer, Partner der Kanzlei Noerr, verbietet das Urteil „nicht generell Investitionen in regulierte Unternehmen, zum Beispiel über eine EU-Holdingstruktur“. „Unsere Erfahrung in diesem Bereich zeigt, dass diese Investitionen zwar komplex sein können, aber mit einem umfassenden Verständnis der geltenden Vorschriften und möglichen EU-Strukturen durchaus machbar sind“, sagt Mayer.

Ein Beispiel für eine indirekte Beteiligungsstruktur ist die EU Holding, die eine Beteiligung in Deutschland trotz Fremdbesitzverbot ermöglicht. So wurde weltweit die Beratungsfirma Vialto Partners aus PwC ausgegliedert und an den Finanzinvestor Clayton Dubilier & Rice verkauft. Die Private-Equity-Firma führt Vialto in der Rubrik „Technologieunternehmen“. Das Geschäftsmodell von Vialto ist die weltweite juristische und steuerliche Beratung bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland.

Bericht Seite 9