EU-Gericht

Ryanair mit Klagen gegen Coronahilfen für die Konkurrenz erfolgreich

Der Billigflieger Ryanair hat eine ganze Klagewelle gegen die milliardenschweren Coronahilfen für die europäischen Wettbewerber losgetreten. Im Falle der niederländischen KLM und der portugiesischen TAP gab es jetzt erste Erfolge vor dem EU-Gericht.

Ryanair mit Klagen gegen Coronahilfen für die Konkurrenz erfolgreich

ahe Brüssel

Der irische Billigflieger Ryanair hat mit seiner Klagewelle gegen Coronahilfen für andere Airlines erste Teilerfolge erzielt. Das EU-Gericht in Luxemburg kassierte zwei Beschlüsse der Europäischen Wettbewerbsbehörde wieder ein, die die milliardenschweren Beihilfen der Niederlande für KLM sowie Portugals für TAP gebilligt hatte. Die Richter sahen die Entscheidungen Brüssels als nicht ausreichend begründet an und erklärten sie für nichtig. Die Nichtigerklärung tritt jedoch erst in Kraft, wenn die EU-Kommission einen neuen Beschluss zu den Unterstützungsmaßnahmen gefasst hat. Die Airlines müssen das erhaltene Geld, das sie wegen des Geschäftseinbruchs durch die Corona-Pandemie brauchten, vorerst auch nicht zurückzahlen.

Ryanair hat insgesamt 16 Klagen gegen staatliche Hilfen für Konkurrenten bei dem EU-Gericht eingereicht, darunter auch gegen die Milliardenhilfen für die Lufthansa. Klagen gegen Staatsgelder für die skandinavische SAS, Finnair und Air France hatte das Gericht allerdings abgewiesen.

Ryanair begrüßte die beiden Urteile als „wichtigen Sieg für Verbraucher und Wettbewerb“. Durch die Staatshilfen sei das Prinzip des Binnenmarktes in der EU verletzt und die Liberalisierung des Luftverkehrs zurückgedreht worden. Sie führten zu unfairem Wettbewerb durch ineffiziente Unternehmen.

KLM hatte im vergangenen Jahr Hilfen von 3,4 Mrd. Euro vom niederländischen Staat erhalten. Das EU-Gericht­ verwies nun darauf, dass die Europäische Kommission nicht berücksichtigt habe, dass die KLM-Mutter Air France auch schon 7 Mrd. Euro vom französischen Staat be­kommen hat. Dem Gericht reichte es demnach nicht aus, dass die EU-Behörde auf Aussagen der Niederlande verwies, dass die Hilfe für Air France nicht auch KLM zugute gekommen sei. Im Falle von TAP geht es um bis zu 1,2 Mrd. Euro portugiesische Staatshilfe, die das Gericht von Seiten Brüssels als ungenügend begründet ansieht.

Keinen Erfolg hatte dagegen Ryanairs Klage gegen spanische Hilfen im Umfang von 10 Mrd. Euro für strategisch bedeutende Unternehmen des Landes, die durch die Pandemie gefährdet sind. Dies sei mit dem Unionsrecht vereinbar, urteilte das Gericht. Dagegen will Ryanair Rechtsmittel einlegen.