Strompreisgarantie hat Bestand
dpa-afx Düsseldorf
Die Energieversorger bleiben laut einem Gerichtsbeschluss an ihre Preisgarantien gebunden. Das Düsseldorfer Landgericht untersagte dem Unternehmen Extraenergie per einstweiliger Verfügung (Az.: 12 O 247/22) bereits angekündigte Preiserhöhungen. „Ganz viele Energieversorger sind geneigt, ins Feuer zu greifen, weil die Beschaffungspreise so hoch sind“, sagte Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. Die rechtliche Lage sei dabei aber ziemlich eindeutig. Das Landgericht untersagte dem Unternehmen, die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas auf die Kunden umzulegen, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten. Extraenergie müsse weiter zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern.
Das sei eine gute Nachricht für Verbraucher und ein deutliches Signal an die gesamte Branche: „Preisgarantien dürfen wegen steigender Beschaffungskosten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden“, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Das Unternehmen kann gegen die nicht rechtskräftige Entscheidung Widerspruch einlegen. Schneidewindt sagte, sehr viele Energieversorger liebäugelten derzeit mit einem Bruch der Preisgarantie, hätten bislang aber wegen der eindeutigen Gesetzeslage davor zurückgeschreckt.
Der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf schützt alle Kunden der Extraenergie GmbH. Dazu gehören die Marken „Prioenergie“ sowie „Hitenergie“.