Supreme Court lehnt Bayers Berufungsantrag ab
dpa-afx Washington
Bayer ist im Dauer-Rechtsstreit um angebliche Glyphosat-Krebsrisiken mit einem weiteren Berufungsantrag beim obersten US-Gericht abgeblitzt. Der Supreme Court lehnte es am Montag ab, ein Urteil zugunsten der Kläger Alva und Alberta Pilliod zu überprüfen. Sie machen den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des 2018 von Bayer übernommenen US-Herstellers Monsanto für ihre Krebserkrankungen verantwortlich.
Das Ehepaar aus Kalifornien setzte sich im Prozess gegen Bayer durch; das Gericht sprach ihm 2019 Schadenersatz von knapp 87 Mill. Dollar zu. Bayer hatte gehofft, dass der Supreme Court das Urteil kippt. Das wäre auch ein Befreiungsschlag für zahlreiche weitere Glyphosat-Klagen in den USA gewesen. Doch die Chancen standen ohnehin schlecht. Das oberste US-Gericht hatte in der vorigen Woche bereits einen anderen wegweisenden Fall abgelehnt.
Bayer weist vehement zurück, dass Glyphosat Krebs verursacht. Der Konzern argumentiert mit der Zustimmung von Aufsichtsbehörden und Studien, die belegen sollen, dass Roundup bei vorschriftsgemäßer Anwendung sicher sei. Der Konzern hatte vor dem Supreme Court zudem angeführt, dass sein Unkrautvernichter von der US-Umweltbehörde EPA als unbedenklich eingestuft werde und Bundesrecht nicht mit einzelstaatlichen Gerichtsentscheidungen kollidieren dürfe.
Bayer hatte aber schon die Weichen für eine Abweisung beim obersten US-Gericht gestellt. Für diesen Fall waren im vergangenen Sommer zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Mrd. Dollar gebildet worden. Zuvor hatte Bayer bereits rund 11 Mrd. Dollar beiseitegelegt.