Ad-hoc-Mitteilungen zu Insiderinformationen

Überschaubare Zahl an Paukenschlägen aus Dax-Konzernen

Die Zahl veröffentlichter Ad-hoc-Mitteilungen hat sich 2024 trotz anhaltender Konjunkturkrise kaum erhöht. Das Themenspektrum ist breiter geworden, die Kursreaktion indes eher verhalten, zeigt eine Analyse der Kanzlei Glade Michel Wirtz.

Überschaubare Zahl an Paukenschlägen aus Dax-Konzernen

Überschaubare Zahl an Paukenschlägen aus dem Dax

Summe kursrelevanter Ad-hoc-Mitteilungen großer Unternehmen bleibt 2024 nahezu konstant − Mehr überraschende CEO-Wechsel

swa Frankfurt

Die Zahl veröffentlichter Ad-hoc-Mitteilungen zur Bekanntgabe von Insiderinformationen hat sich im Jahr 2024 trotz anhaltender Konjunkturkrise kaum erhöht. Das Themenspektrum ist dabei breiter geworden, die Kursreaktion indes eher verhalten, zeigt eine Analyse der Anwaltskanzlei Glade Michel Wirtz.

Die anhaltend schwierige Wirtschaftslage hat sich 2024 nicht in einer wachsenden Zahl an überraschenden Prognosekorrekturen niedergeschlagen. Nach einer Analyse der Kanzlei Glade Michel Wirtz blieb die Anzahl der veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilungen mit Insiderinformationen auf konstantem Niveau mit leicht steigender Tendenz. Im Durchschnitt überraschte jedes Dax40-Unternehmen seine Anleger mit 2,4 kursrelevanten Pflichtmitteilungen, 2023 waren es 2,1. In Summe habe sich die Zahl der Ad-hoc-Meldungen damit leicht auf knapp 100 erhöht.

Einige CEO-Wechsel

Genau wie 2023 betraf eine Vielzahl der veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilungen Geschäftsergebnisse und Prognosen. Im Vorjahr war es die überwiegende Zahl, 2024 noch rund die Hälfte. Dabei geht es in der Regel um Anpassungen der Gewinnprognose nach oben oder unten sowie die Bekanntgabe vorläufiger Geschäftszahlen früher als geplant, weil sie spürbar vom Analystenkonsens abweichen. Deutlich häufiger als 2023 ging es in den Ad-hoc-Mitteilungen um Personalien. Nach Angabe der Kanzlei waren es zwölf Meldungen. Darin spiegelt sich, dass es in einigen Dax-Unternehmen einen Wechsel an der Vorstandsspitze gab, darunter Commerzbank, Deutsche Börse und MTU Aero Engines. Seltenheitswert habe die Ad-hoc-Mitteilung von SAP, die mit der Nachfolge für Hasso Plattner eine Veränderung im Aufsichtsrat betraf.

Im Turnus 2023 hatte es nur eine Ad-hoc-Meldung mit Personalbezug gegeben, als Bayer im Februar ankündigte, dass Bill Anderson den Vorstandsvorsitz von Werner Baumann übernimmt.

Viel Bewegung bei Sartorius

Weiter ausgedünnt hat sich die Zahl der Pflichtmitteilungen zu M&A-Transaktionen, Kooperationen und Umstrukturierungen. Der rückläufige Trend der vergangenen Jahre habe sich damit erneut bestätigt. Dahinter stecken aber unterschiedliche Entwicklungen bei den Akquisitionen. Während der Rückgang an Ad-hoc-Mitteilungen in dem Spektrum 2023 vor allem aus dem insgesamt schwachen M&A-Markt resultiert habe, sei der Trend im Jahr 2024 angesichts vermehrter M&A-Aktivitäten „wohl damit zu erklären, dass die großen insiderrechtlich relevanten Transaktionen ausgeblieben sind“, analysieren die Anwälte von Glade Michel Wirtz das Szenario.

In der Menge an insiderrelevanten Meldungen hat 2024 Sartorius mit fünf Ad-hoc-Mitteilungen den Vogel abgeschossen. Ausgeblendet wird in der Zählung, dass Airbus zwar mit 13 Mitteilungen im Markt war, diese bezogen sich jedoch überwiegend auf Zwischenmeldungen zum laufenden Aktienrückkaufprogramm des Flugzeugbauers.

Bei Sartorius reichte das Spektrum der Ad-hoc-Mitteilungen von der Platzierung von Vorzugsaktien im beschleunigten Bookbuilding-Verfahren, über eine Prognosekorrektur mit Veröffentlichung vorläufiger Halbjahresergebnisse bis zur Bekanntgabe, dass der langjährige Vorstandschef Joachim Kreuzburg keine weitere Amtszeit anstrebt. Im Dezember kündigte der Pharma- und Laborzulieferer dann noch den Nachfolger Michael Grosse an.

Eher Seltenheitswert haben Insiderinformationen zu rechtlichen Themen. Im Jahr 2024 veröffentlichten jedoch zwei Dax-Emittenten Ad-hoc-Mitteilungen zu Rechtssachen. Während die Deutsche Bank über den Rechtsstreit zur Postbank-Übernahme informierte, berichtete Infineon über den Qimonda-Rechtsstreit. In beiden Fällen ist der Kanzlei zufolge ein Vergleich erzielt und mitgeteilt worden.

Moderate Kursreaktionen

In der Auswertung 2024 hat Glade Michel Wirtz auch die Kursreaktionen auf die Ad-hoc-Publizität unter die Lupe genommen. Die durchschnittliche (marktbereinigte, kurzfristige) Kursreaktion habe bei rund 4% gelegen und somit weit überwiegend weniger als 5% betragen. Das ist aus Sicht der Kanzlei „insofern bemerkenswert, als das erhebliche Kursbeeinflussungspotenzial wesentliche Voraussetzung für die Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung ist“.

Nur vereinzelt habe sich der Aktienkurs nach einer Ad-hoc-Mitteilung um mehr als 10% bewegt. Als Beispiel dafür nennt die Kanzlei Zalando, deren Aktienkurs nach Ankündigung eines Aktienrückkaufprogramms im März 2024 kräftig gestiegen sei. In die andere Richtung ging es bei der Deutschen Bank. Hier sei der Aktienkurs spürbar gefallen nach der Ad-hoc-Mitteilung im April 2024 im Nachgang zur mündlichen Verhandlung im Rechtsstreit zur Postbank-Übernahme und der Bildung von Rückstellungen.

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