Urteil zu Dieselmotor erst im nächsten Jahr
Reuters Frankfurt
Der Rechtsstreit zwischen Mercedes-Benz und dem Verbraucherverband VZBV um Schadenersatz wegen Dieselabgasbetrugs wird erst im kommenden Jahr fortgesetzt. Im ersten Verhandlungstermin am Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) habe der Richter entschieden, den nächsten Termin für den 24. Januar anzusetzen, sagte eine Sprecherin des OLG am Dienstag. Der Senat wolle ausstehende Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wirft dem Stuttgarter Autohersteller vor, in den SUV-Modellen GLK und GLC mit dem Dieselmotor OM 651 illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für die Modelle vor drei Jahren Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Daimler, damals der Dachkonzern von Mercedes-Benz, kam dem Rückruf nach, bestritt aber Manipulationen und focht den KBA-Bescheid vor dem Verwaltungsgericht an. Das Verfahren läuft noch.
Knackpunkt in dem Musterverfahren vor dem OLG Stuttgart ist, ob die Steuerung der Abgasreinigung eine sittenwidrige Täuschung ist, so dass ein Anspruch auf Schadenersatz begründet wäre. Dabei geht es dem OLG zufolge unter anderem um den Online- und Füllstandsmodus der Dosierung des Mittels Adblue, das Dieselautos zur Verringerung der Stickoxidemissionen zutanken. „Wir halten die im Rahmen von Dieselkundenklagen geltend gemachten Ansprüche gegen unser Unternehmen für unbegründet. Dies gilt auch für die Musterfeststellungsklage“, erklärte Mercedes-Benz.
Verbraucher konnten sich bis Montag im Klageregister des Bundesamts für Justiz anmelden. Bis zum 30. Juni hatten sich dem VZBV zufolge gut 2700 Mercedes-Besitzer registriert. Bei rund 50000 betroffenen Fahrzeugen hatten die Verbraucherschützer zur Einreichung der Klage vor einem Jahr mit einer deutlich vierstelligen Zahl von Klägern gerechnet. VZBV-Referent Patrick Langer sagte, wenn in dem Verfahren die Sachlage geklärt werde, könnten die Kläger leichter an Schadenersatz kommen. Die genaue Höhe wäre dann in individuellen Prozessen zu entscheiden.
Die Verbraucherschützer strebten wie mit ihrer Diesel-Musterklage gegen Volkswagen einen außergerichtlichen Vergleich mit Daimler an. Der Stuttgarter Konzern ließ sich darauf aber nicht ein. Ein OLG-Sprecher sagte, der Fall Mercedes sei mit Volkswagen nicht vergleichbar.
Gegen Mercedes wurden bundesweit schon mehr als 25000 Schadenersatzklagen von Dieselautobesitzern vor Gerichten entschieden, die dem Unternehmen zufolge in 95% der Fälle scheiterten. Auch der BGH wies bisher alle Klagen ab.