Anti-Geldwäsche-Amt auf der Zielgeraden
Anti-Geldwäsche-Amt auf der Zielgeraden
Abgeordnete billigen Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz im Ausschuss – Zügiger Beschluss im Bundestag ungewiss
Eine neue Bundesbehörde soll dem Geldwäscheparadies Deutschland ein Ende setzen. Das Gesetzgebungsverfahren gegen Finanzkriminalität dauert schon länger als geplant und könnte sich weiter verzögern. Die SPD im Bundestag stellt die Abstimmung infrage, um ein anderes Gesetz zu beschleunigen.
wf Berlin
Auf eine verbesserte Verfolgung von Geldwäsche haben sich die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen im Finanzausschuss des Bundestags geeinigt. Es ist allerdings ungewiss, ob das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz noch vor der Sommerpause im Plenum und auch in der Länderkammer beschlossen werden kann. Die SPD will die abschließende Beratung mit dem Gesetz zur Vermögensverschleierung verknüpfen. Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzungswoche im Bundestag ist die Abstimmung über das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz nach Informationen der Börsen-Zeitung bislang nicht aufgesetzt. Dies wäre die letzte Möglichkeit vor der Sommerpause des Parlaments. Der Bundesrat müsste zudem eine Fristverkürzung erlauben, um am 5. Juli zuzustimmen. Die nächste Bundesratssitzung ist erst am 27. September.
Mit dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz wird ein neues Anti-Geldwäsche-Amt geschaffen – die Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF). Im BBF werden neue Kapazitäten geschaffen und Kompetenzen gebündelt. Unter dem Dach der spezialisierten Behörde sollen Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen und Aufsicht in Sachen Geldwäsche zusammengeführt werden. Ziel ist es laut Entwurf, bei der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland ganzheitlich und vernetzt vorzugehen.
Auslöser der Gesetzgebung war ein kritischer Abschlussbericht der internationalen Anti-Geldwäsche-Organisation FATF aus dem Jahr 2022. Die FATF monierte die Art der Finanzermittlung in komplexen Fällen hierzulande. Die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) wurde als „ausbaufähig“ klassifiziert. Für die FATF fokussiert sich Deutschland stark auf die Verfolgung der Vortaten wie Betrug, Drogen- oder Menschenhandel, untersucht jedoch verdächtige Finanzströme zu wenig.
Später als gewollt
Das BBF sollte bereits früher errichtet werden. Der Gesetzentwurf hatte dafür ursprünglich den 1. April vorgesehen. Nun soll die neue Behörde an den Start gehen, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Dies hatten SPD, Grüne und FDP mit einem Änderungsantrag im Finanzausschuss beschlossen. Die FIU wird demnach zum 1. Juni 2025 auf das BBF überführt wie auch die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG).
Außerdem verankerten die Ampel-Fraktionen eine unmittelbare Berichtspflicht des BBF an den Bundestag im Abstand von höchstens sechs Monaten. Damit wird das neu etablierte parlamentarische Gremium zur FIU abgelöst. Mit insgesamt sechs gebilligten Änderungsanträgen wurden auch Anliegen des Bundesrats aufgegriffen. Dies dürfte ein positives Votum in der Länderkammer erleichtern. Die laufenden Kosten für die neue Behörde werden laut Gesetzentwurf 2027, nach den Jahren des Aufbaus, mit 166 Mill. Euro im Jahr angesetzt. Die CDU/CSU im Bundestag stimmte ebenso wie die Linke und die AfD im Finanzausschuss gegen den Gesetzentwurf. Die Union will zwar auch die Kritikpunkte aus dem FATF-Bericht bei der Verfolgung von Geldwäsche beheben, aber dafür eine Zollpolizei einrichten und bereits bestehende Strukturen nutzen. Die FIU ist aktuell schon beim Zoll angehängt.
Die Ampel will die Abstimmung über das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz im Bundestag mit einem Entschließungsantrag flankieren, der der Börsen-Zeitung als Entwurf vorliegt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, weitere Maßnahmen gegen Vermögensverschleierung vorzunehmen.
Dabei geht es um ein neues Instrument für die Finanzermittlung bei verdächtigen Vermögensgegenständen, die in das Wirtschafts- und Finanzsystem hierzulande eingeschleust werden. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium liegt schon seit April vor. Politisch hat sich die Ampel innerhalb der Bundesregierung über den Entwurf aber noch nicht verständigt. Erst nach einem Kabinettsbeschluss kann das parlamentarische Verfahren starten.