Datenmeldungen ab September verbindlich

BaFin ruft Banken zu Vorbereitungen für Konto-Vergleichsportal auf

Die Finanzaufsicht ruft Banken auf, sich auf das geplante Vergleichsportal für Girokonten vorzubereiten. Ab September sind Datenmeldungen obligatorisch.

BaFin ruft Banken zu Vorbereitungen für Konto-Vergleichsportal auf

Vorbereitungen für
Konto-Vergleichsportal

fir Frankfurt

Für das von der BaFin angekündigte Vergleichsportal für Girokonten sollen Banken und Sparkassen nun ihre Datenmeldungen vorbereiten, hat die Finanzaufsicht am Donnerstag mitgeteilt. Sie empfehle den Zahlungsdienstleistern, die technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung, die in diesem September verbindlich werde, fertigzustellen. Bereits seit April seien seitens der BaFin die Voraussetzungen gegeben, dass die Institute ihre verpflichtende Erstmeldung vorbereiten und testen könnten, hieß es weiter.

Mit der kostenfreien, von der BaFin betriebenen Internetseite für Zahlungskonten will die Aufsicht Verbrauchern die Möglichkeit bieten, Kontenmodelle und -angebote der 1.400 Banken und Sparkassen besser zu vergleichen und so mehr Transparenz zu schaffen, etwa bezüglich Kontoführungsgebühren, Dispokreditzinsen oder Kreditkartenkosten.

Die Finanzinstitute müssen sich der Finanzaufsicht zufolge registrieren und im sogenannten Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) einen Zulassungsantrag zum Verfahren „Vergleichswebsite für Zahlungskonten“ stellen.

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