Unerlaubte Geschäfte

BaFin warnt Verbraucher immer häufiger

Die Daten der Finanzaufsicht zeigen einen starken Anstieg der Warnungen an Verbraucher. Die BaFin hat 2022 über 325 Fälle berichtet, was fast ein Drittel mehr ist als im Vorjahr.

BaFin warnt Verbraucher immer häufiger

Von Wolf Brandes, Frankfurt

Die Finanzaufsicht BaFin hat für das zu Ende gehende Jahr insgesamt zu 325 Fällen im Bereich der unerlaubten Geschäfte berichtet. Das ist eine Steigerung um 28% im Vergleich zu 2021, als die BaFin 253 Fälle öffentlich machte. Im Jahr 2021 hatte die Zahl damit fast doppelt so hoch gelegen wie 2020. In diesen BaFin-Daten sind Maßnahmen und Meldungen zusammengefasst, die sich in der Rubrik Warnungen für Verbraucher finden.

Zu den unerlaubten Geschäften zählt die deutsche Finanzaufsicht Angebote, bei denen die Gesellschaft keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Typische Fälle sind auch Offerten, bei denen deutschen Anlegern der Erwerb von angeblichen Aktien nahegebracht wird. In anderen Fällen informierte die BaFin die Öffentlichkeit über die Aufnahme bankaufsichtlicher Ermittlungen gegen Betreiber einer Handelsplattform, die Anleger mit einem gefälschten Schreiben der BaFin täuschen wollte.

Breites Spektrum bei Betrug

Die Tätigkeitsfelder der Firmen im Bereich der unerlaubten Geschäfte sind vielfältig. Vor wenigen Tagen stellte die BaFin zum Beispiel klar, dass die Ethereal Group LLC über keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen verfüge und aufgrund der Inhalte ihrer Webseite fintegral.fund die Annahme bestehe, dass die Ethereal Group LLC unerlaubt Bankgeschäfte betreibe.

Am selben Tag wurde auch die Sparallianz, Betreiberin der Website spar-allianz.de, angegangen. Die Firma hatte entgegen ihre Behauptung keine Erlaubnis zum Erbringen von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Ein anderes Beispiel ist der Handelsplattform-Betreiber Ikici, der nach BaFin-Angaben ebenfalls keine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG hat und dementsprechend auch nicht von der Behörde beaufsichtigt wird.

Dubiose Aktiengeschäfte

Häufig sind zudem dubiose Angebote im Aktienhandel. Die Flybridge Partners INT aus Göteborg beispielsweise bot Verbrauchern in Deutschland – auch vorbörslich – den Erwerb bestimmter Aktien an. Teilweise sollen dabei andere Aktien, die sich im Besitz der Verbraucher befinden, auf den Kaufpreis angerechnet werden, schreibt die BaFin. In diesem Zusammenhang erfolgten Angebote zum Ankauf bzw. zur Anrechnung unter anderem für Tiktok-Aktien.

Die BaFin warnte zudem häufiger davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Helfer im Transfermanagement“ einzugehen, welches im Namen der Synercon Personalberatung GmbH über diverse Online-Stellenportale angeboten wird.

Auch der Identitätsmissbrauch wird durch die BaFin immer häufiger festgestellt. Zum Beispiel durch unbekannte Täter, die als „Team Nuri“ beziehungsweise „Nuribank“ unter Nutzung der E-Mail-Adresse „Nuribank@protonmail.com“ auftreten, und Verbrauchern Geschäfte in Kryptowerten anbieten, für diese aber keine Erlaubnis besitzen.

Die angebotenen unerlaubten Geschäfte sind mit der Veröffentlichung durch die deutsche Finanzaufsicht zum Teil schon vom Markt verschwunden. So lässt sich die aktuelle Warnung von Consor Trade bzw. Consortrade, London, und deren Angebot zum Erwerb von angeblichen Porsche-Aktien beispielsweise bereits nicht mehr nachvollziehen. Auch die von der BaFin genannte Website consortrade.com beziehungsweise das Angebot unter der Bezeichnung C.Trade führt nicht mehr zu einer beworbenen Vermögensverwaltung, wie es in der Warnung der BaFin noch beschrieben wurde.

Wertberichtigt Seite 2

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