Berlin mildert Fondssteuerpläne ab - Finanzbranche zeigt sich erleichtert

Referentenentwurf sieht geringere Belastung für Sparer vor - Verband beklagt Hauruck-Konsultation

Berlin mildert Fondssteuerpläne ab - Finanzbranche zeigt sich erleichtert

jsc Frankfurt – Die Bundesregierung hat mit neuen Vorschlägen zur Reform der Investmentbesteuerung für ein Aufatmen in der Fondsbranche gesorgt: Zwar sieht der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums weiterhin eine Besteuerung auf Fondsebene vor und hält damit an einem Systemwechsel fest – für private Anleger sind nun jedoch höhere Entlastungen als zuvor geplant. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI, lobte den Entwurf am Freitag als einen “deutlichen Fortschritt”. Für viele private Sparer werde es “keine Steuererhöhung geben”.Mit der geplanten Reform sollen inländische Publikumsfonds mit Steuern in Höhe von 15 % auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien belastet werden. Da bislang nicht der Fonds, sondern nur der private Sparer Steuern entrichten muss, soll er im Gegenzug stärker als bislang geplant mit einer Teilfreistellung entlastet werden: Für Aktienfonds steigt der vorgesehene Wert von 20 auf 30 %, für offene Immobilienfonds von 40 auf 60 % und von 60 auf 80 %, sofern der Fonds überwiegend im Ausland investiert. Mischfonds, die typischerweise auch in Aktien investieren, sollen nun mit 15 % entlastet werden. Auch einigen institutionellen Investoren winkt bei Publikumsfonds eine Erleichterung. Konnten sich bislang nur Kirchen und gemeinnützige Einrichtungen als begünstigte Anleger auf eine Erstattung freuen, zählen nun auch Pensions- und Unterstützungskassen dazu.Fortschritte sieht der Verband darüber hinaus bei Spezialfonds. Veräußerungsgewinne, die wieder im Fonds angelegt (thesauriert) werden, sollen nun nicht mehr sofort mit 10 % steuerlich beim Anleger erfasst, sondern erst nach 15 Jahren zugerechnet werden. Zwischenzeitliche Verluste mindern dabei den erfassten Gewinn.Insbesondere bei Lebens- und Krankenversicherern hätten sich die Regeln laut BVI negativ ausgewirkt. Allerdings sieht der Verband weiter hohen Aufwand durch die Reform. Da deutsche Dividenden bei Spezialfonds den Plänen zufolge getrennt nach dem Steuer- und Aufsichtsrecht erfasst werden müssen und Einnahmen sowie Werbungskosten besitzanteilig den Investoren angerechnet werden, rechnet der BVI mit aufwendiger Buchführung. Auch das Erstattungsverfahren bei Publikumsfonds, von denen Investoren profitieren, sei kompliziert, heißt es. Bei den Kapitalverwaltungsgesellschaften entstehe zusätzlicher Aufwand in dreistelliger Millionenhöhe. Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) zeigt sich zudem verärgert über die Frist bis zum 15. Januar, die für eine Stellungnahme bleibt: “Es gehört mittlerweile zur – schlechten – Tradition, dass derartige Konsultationen kurz vor der Weihnachtspause und zudem mit einer kurzen Frist initiiert werden.”