FDP dringt auf Gesetzesänderung

Bundesfinanzhof entscheidet pro Termingeschäfte

Die FPD will schon lang die Verlustverrechnungsbeschränkung für Finanztermingeschäfte im Steuerecht wieder aufheben. Jetzt kommt ihr der Bundesfinanzhof zu Hilfe.

Bundesfinanzhof entscheidet pro Termingeschäfte

Bundesfinanzhof entscheidet
pro Termingeschäfte

wf Berlin

Die FDP im Bundestag will nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Finanztermingeschäften aufheben. Sie werde sich in anstehenden Gesetzgebungsverfahren weiter dafür starkmachen, erklärte FDP-Vizefraktionsvorsitzender Christoph Meyer in Berlin. „Ich fordere die Koalitionspartner auf, nun ebenfalls proaktiv an die Sache ranzugehen.“

Die Kapitalmarktexpertin der FDP-Fraktion, Anja Schulz, will nicht auf das Bundesverfassungsgericht warten. „Die komplizierten Vorgaben für Termingeschäfte und die Unterscheidung verschiedener Verlusttöpfe innerhalb der Kapitalgeschäfte müssen der Vergangenheit angehören“, konstatierte Schulz.

Gleichheitsgebot angemahnt

Nach der nun veröffentlichten Entscheidung hält der Bundesfinanzhof die 2019 geschaffene Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte für nicht vereinbar mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Im verhandelten Fall ging es um Verluste aus Differenzkontrakten.

Finanzminister Christian Lindner hatte Mitte 2022 in den Eckpunkten des inzwischen in Kraft getretenen Zukunftsfinanzierungsgesetzes geplant, den gesonderten Verrechnungskreis für Termingeschäfte aufzuheben. Das Vorhaben blieb in den Anfängen stecken und schaffte es nicht einmal in den Referentenentwurf. Damit sollen Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich verbunden sein.

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