Bundestag beschließt neue Krypto-Aufsicht
Bundestag beschließt neue Krypto-Aufsicht
Plenum lässt überraschend Finanzmarktdigitalisierungsgesetz passieren
wf Berlin
Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch neue Regeln zur Aufsicht über Kryptomärkte beschlossen. Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz wird eben noch fristgerecht die EU-Richtlinie Mica (Marktes in Crypto Assets) umgesetzt. Der Punkt gelangte noch kurzfristig auf die Tagesordnung. Das Vorhaben war bei im Koalitionsstreit der Ampel stecken geblieben, obwohl es inhaltlich unstrittig war. Die CDU/CSU hatte den Entwurf schon zuvor unterstützt.
„Nach acht Monaten Verzögerung durch die Ampel kann es jetzt endlich in Kraft treten“, sagte Unions-Berichterstatter Johannes Steiniger der Börsen-Zeitung. „Leider ist der Schaden durch diese Taktiererei für die Branche sehr groß. Für die nächste Legislatur brauchen wir mehr Tempo und Innovationsfreundlichkeit.“ Der Bundestags-Finanzausschuss hatte den Gesetzentwurf bereits im April verabschiedet. Die Branche mahnte das Anwendungsgesetz an, weil Deutschland gegenüber anderen EU-Ländern im Wettbewerb ins Hintertreffen gerate. Zudem fehlten der Finanzaufsicht BaFin bis dato Zuständigkeiten und Befugnisse, die sie nun erhält. Sie kann nun auch Verstößen gegen die EU-Verordnung ahnden.
Vorschriften gebündelt
Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz wird unter anderem hierzulande das neue Kryptomärkte-Aufsichtsgesetz geschaffen. Für die Bundesregierung führt die Bündelung der nationalen Regelungen zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte in einem Gesetz zu Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.
Ein Teil der EU-Regelungen tritt hierzulande direkt durch die EU-Verordnungen in Kraft. Dabei geht es um Angaben über Transfers von Geld und Kryptowerten, um Finanzströme zurückverfolgen zu können. Die Vorgaben im Kampf gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden auf Kryptowerte ausgeweitet. Zum Rechtsbündel gehört auch das europäisch Dora-Paket (Digital Operational Resilience Act). Es soll die operationalen Resilienz von Finanzunternehmen im digitalen Bereich, etwa Anforderungen an IT-Sicherheit oder Meldepflichten bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen, stärken.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv begrüßte, dass mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz nun auch der Verbraucherbeirat bei der BaFin gestärkt werde. Künftig muss die BaFin den Beirat stärker einbinden und immer über geplante Verbraucherschutzmaßnahmen informieren. „Das wertet den Verbraucherschutz in der BaFin insgesamt auf“, erklärte Christian Ahlers, Referent im Team Finanzmarkt beim vzbv. Der Verband hält an seiner Forderung nach einer Geschäftsstelle mit genügend Personal für den Beirat fest.