Warnung vor Alleingang

BVI fordert EU-Mindeststandards

Der BVI hat im Konsultationsprozess der Finanzaufsicht BaFin zur geplanten Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen seine grundsätzliche Kritik an dem in seinen Augen nationalen Alleingang bekräftigt. „Die aktuellen BaFin-Vorschläge sind...

BVI fordert EU-Mindeststandards

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Der BVI hat im Konsultationsprozess der Finanzaufsicht BaFin zur geplanten Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen seine grundsätzliche Kritik an dem in seinen Augen nationalen Alleingang bekräftigt. „Die aktuellen BaFin-Vorschläge sind besser als die inoffizielle Vorversion vom April, ändern aber nichts daran, dass ein Alleingang der BaFin angesichts der umfangreichen EU-Initiativen zur Nachhaltigkeit kontraproduktiv ist“, so Thomas Richter, Haupt­geschäftsführer des deutschen Fondsverbands, in einer Pressemitteilung. „Um Deutschland als Standort für nachhaltige Fonds zu fördern und Grünwäscherei zu verhindern, sollte  sich  die  BaFin  für einheit­liche Nachhaltigkeitsmindeststandards und effektiven Anlegerschutz innerhalb der EU einsetzen, statt mit einem nationalen Goldstandard Vertriebshürden aufzubauen.“

Käme eine rein deutsche Vorschrift, könnten ausländische Fonds mittels des EU-Passes in Deutschland ihre Produkte anbieten, ohne die geplanten deutschen Vorgaben erfüllen zu müssen. Die BaFin hat in ihrem Richtlinien-Entwurf drei Konzepte für nachhaltige Fonds vorgestellt: eine Mindestinvestitionsquote von 75% in nachhaltigen As­sets, die Erfüllung einer nachhaltigen Anlagestrategie oder die Abbildung eines Nachhaltigkeitsindex (vgl. BZ vom 2. August). Die Konsultationsfrist hierzu hatte am Montag geendet. Der angestrebte „deutsche Sonderweg“ drohe den europäischen Markt zu zersplittern und widerspreche dem Ziel zahlreicher Initiativen, den EU-Binnenmarkt für nachhaltige Fonds zu vereinheitlichen, beklagt der BVI in seiner veröffentlichten Stellungnahme hierzu. Der Verband fordert, die Richtlinie zu überarbeiten, um „Widersprüche“ zu EU-Regeln wie Offenlegungsverordnung, Taxonomie und den Vertriebsregeln der Mifid zu be­seitigen. Insbesondere die Mindestinvestitionsquote von 75% müsse gestrichen und der Anwendungsbereich eingeschränkt werden auf Fonds, die mit besonders hohen Nachhaltigkeitsstandards werben.

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