Deutlich höheres Vorsteuerergebnis

Deutsche Bank vergleicht sich mit den meisten Postbank-Klägern

Im Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Postbank-Übernahme hat sich die Deutsche Bank mit den meisten Klägern geeinigt. Das Institut kann Rückstellungen auflösen. Dadurch wird ihr Vorsteuerergebnis im dritten Quartal um 430 Mill. Euro höher ausfallen.

Deutsche Bank vergleicht sich mit den meisten Postbank-Klägern

Teileinigung im Postbank-Streit

Vergleich wirkt sich positiv auf das Ergebnis der Deutschen Bank aus

fir Frankfurt

Die Deutsche Bank hat sich mit einem guten Teil der Postbank-Kläger auf einen Vergleich geeinigt. 60% der geltend gemachten Forderungen entfielen durch das Übereinkommen mit mehr als 80 Klägern, teilte das Institut am späten Mittwochabend mit. Die daraus folgende Auflösung von Rückstellungen wirke sich mit 430 Mill. Euro positiv auf das Vorsteuerergebnis im dritten Quartal aus. Die Märkte reagierten positiv. Der Kurs stieg bis Handelsschluss um 4,0% auf 14,57 Euro.

1,3 Mrd. Euro Rückstellung

Die Deutsche Bank hatte Ende April eine Rückstellung von 1,3 Mrd. Euro gebildet, welche sich zusammensetzt aus Nachforderungen in Höhe von 700 Mill. Euro plus seit Beginn des Rechtsstreits im Jahr 2011 aufgelaufenen Zinsen von 600 Mill. Euro. Das hatte ihr Ergebnis im zweiten Quartal mit 143 Mill. Euro ins Minus geschickt.

Nach der aktuellen Einigung bekommen die Kläger 31 Euro je Aktie. Zu ihnen zähle auch die ungenannt gebliebene größte Einzelklägerin, auf die laut Deutscher Bank rund ein Drittel aller geltend gemachten Forderungen entfallen. Nach Erkenntnissen der „FAZ“ handelt es sich um den US-Hedgefonds Elliott Management.

Lange währender Streit

Der Streit geht zurück auf ein Übernahmeangebot für die Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010 zu einem Preis von 25 Euro pro Aktie. Später forderten Postbank-Aktionäre dann einen Nachschlag und zogen mit der Preisvorstellung von 57,25 Euro vor Gericht. So hatte die Deutsche Bank 2008 bereits 29,75% der Postbank-Anteile von der Deutschen Post erworben zu eben jenen 57,25 Euro. Das hätte aber nach Auffassung der Kläger das Institut zu einem Pflichtangebot an alle Aktionäre veranlassen müssen, das ab einem Anteilserwerb von 30% nötig wird.

Was tun die restlichen Kläger?

Fraglich ist, was die restlichen Kläger tun werden. Einen bereits anberaumten Urteilstermin hat das Oberlandesgericht Köln „wegen fortdauernden Beratungsbedarfs“ um zwei Monate auf den 23. Oktober verschoben. Just an diesem Tag gibt die Deutsche Bank auch ihre Quartalszahlen bekannt. Jan Bayer von der Kanzlei Bayer Krauss Huber, der einen Teil der Kläger vertritt, hatte dieser Tage ein Vergleichsangebot der Deutschen Bank über 36,50 Euro je Postbank-Aktie als zu niedrig abgelehnt.

Sollte die Bank weitere Vergleichsvereinbarungen abschließen, „können sich weitere positive Auswirkungen auf die gesamten für den Verfahrenskomplex gebildeten Rückstellungen ergeben“, schrieb die Deutsche Bank in der Mitteilung von Mittwoch.

Aktienrückkauf wahrscheinlicher

Die Vereinbarung dürfte die Aussicht auf ein zweites Aktienrückkaufprogramm dieses Jahr – nach dem über 675 Mill. Euro – verbessern. Ein solches hatte die Bank zunächst angedeutet, doch hatte die Rückstellung dies unwahrscheinlicher werden lassen. „Angesichts der positiven Effekte auf unsere Kapitalplanung werden wir unsere Ausschüttungspläne prüfen und im Rahmen unseres laufenden Dialogs mit unseren Aufsichtsbehörden besprechen“, sagte ein Sprecher.

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