Im DatenraumErbschaften

Die Erbtante büßt an Popularität ein

Der Anteil der Menschen in Deutschland, die ein Erbe erwarten, steigt. Gleiches gilt für die Vermögen. Der Blick auf die Landkarte offenbart jedoch die langen Schatten der Vergangenheit.

Die Erbtante büßt an Popularität ein

Die Erbtante büßt an Popularität ein

lee Frankfurt

Den langen Schatten des Kommunismus offenbart ein Blick auf die Landkarte. Während in Westdeutschland jeweils etwa ein Viertel der Befragten ein Erbe erwarten, gaben dies in Ostdeutschland lediglich 18% an. Zudem fallen die Erbschaften in den neuen Bundesländern tendenziell geringer aus, wie das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank herausgefunden hat.

Vererbte Summen steigen

Doch in einem Land, das immer älter wird, steigen insgesamt auch die Summen, die an die nächste Generation weitergereicht werden. Paradoxerweise scheint zugleich der Traum von der spendablen Erbtante an Popularität einzubüßen. Im Jahr 2015 hatte bereits mehr als die Hälfte der Befragten angegeben, sich nur ungern mit dem Thema Erbschaften zu beschäftigen. Und ihr Anteil ist innerhalb des vergangenen Jahrzehnts gestiegen, und zwar von 58% auf 64%.

Testamente werden seltener

Dazu passt, dass sich die Menschen offenbar zunehmend sträuben, ihr Erbe zu regeln. Das Durchschnittsalter derjenigen, die in der Befragung angaben, ihren letzten Willen zu Papier gebracht zu haben, hatte 2012 noch bei 55 Jahren gelegen. Heute liegt es schon bei 58 Jahren. Und das, obwohl sich die durchschnittliche Lebenserwartung im selben Zeitraum nur geringfügig verändert hat - zuletzt sogar etwas rückläufig war. Andererseits hat sich auch der reguläre Eintritt ins Rentenalter nach hinten verschoben, was die Erblasser von Morgen womöglich von der Beschäftigung mit dem Thema abhält.

Insgesamt haben 35% der Befragten bereits ein Testament. Selbst nach dem 65. Geburtstag gilt das nur für jeden Zweiten. In trügerischer Sicherheit wiegen sich viele Jüngere: Neben dem Testament fehlen in dieser Altersgruppe fast immer auch Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten.

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