EU-Kommission

Die wichtigsten Punkte aus dem Anti-Geldwäsche-Paket

Anti-Geldwäsche-Regeln werden per Verordnung EU-weit vereinheitlicht, z.B. im Bereich der Kundenidentifizierung

Die wichtigsten Punkte aus dem Anti-Geldwäsche-Paket

Anti-Geldwäsche-Regeln werden per Verordnung EU-weit vereinheitlicht, z.B. im Bereich der Kundenidentifizierung

Anpassung des Anwendungsbereichs: Kryptowerte- und Crowd­funding-Dienstleister neu dabei, die meisten Warenhändler nicht

Auf Vorstandsebene Installierung von Compliance-Managern

Obergrenze von 10000 Euro bei Barzahlungen (für Händler)

Erhöhte Sorgfaltspflichten bei Kunden aus Risiko-Drittstaaten

EU-weit Einführung von je drei nationalen (Transparenz-) Registern, u.a. für Kontodaten und Immobilien

Einrichtung einer neuen EU-Anti-Geldwäsche-Behörde bis 2024; Start der Aufsicht Anfang 2026

Zusätzliche Verordnung soll Nachverfolgbarkeit von Kryptoasset-Transaktionen sicherstellen

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