Die wichtigsten Punkte aus dem Anti-Geldwäsche-Paket
Anti-Geldwäsche-Regeln werden per Verordnung EU-weit vereinheitlicht, z.B. im Bereich der Kundenidentifizierung
Anpassung des Anwendungsbereichs: Kryptowerte- und Crowdfunding-Dienstleister neu dabei, die meisten Warenhändler nicht
Auf Vorstandsebene Installierung von Compliance-Managern
Obergrenze von 10000 Euro bei Barzahlungen (für Händler)
Erhöhte Sorgfaltspflichten bei Kunden aus Risiko-Drittstaaten
EU-weit Einführung von je drei nationalen (Transparenz-) Registern, u.a. für Kontodaten und Immobilien
Einrichtung einer neuen EU-Anti-Geldwäsche-Behörde bis 2024; Start der Aufsicht Anfang 2026
Zusätzliche Verordnung soll Nachverfolgbarkeit von Kryptoasset-Transaktionen sicherstellen