DIN-Regelwerk für ESG-Fragemodul startklar
jsc Frankfurt
Drei Wochen vor dem Start der verpflichtenden Nachhaltigkeitsabfrage im Finanzvertrieb hat ein Ausschuss am Deutschen Institut für Normung (DIN) einen Beratungswegweiser verabschiedet: Nachdem das Gremium bereits im Mai einen Entwurf für ein „ESG-Modul“ veröffentlicht und zur Konsultation gestellt hatte, ergänzten die Experten nun Mindestkriterien für breiter aufgestellte ESG-Produkte, um auch für unentschlossene Anlegerinnen und Anleger einen verlässlichen Standard zu schaffen, wie Klaus Möller, Vorstand der federführenden privaten Gesellschaft Defino, auf Nachfrage erklärte. Das Modul ergänzt die schon bestehende, aber unverbindliche DIN-Norm 77230, die eine „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ definiert. Die ESG-Abfrage kann auch losgelöst von dem Regelwerk zum Einsatz kommen.
Wenn Anleger zwar ein nachhaltiges Finanzprodukt wünschen, allerdings keine Gewichtung zwischen Umwelt- und Sozialthemen vornehmen, greift ein Mindeststandard für die empfohlenen Finanzprodukte. Demnach müssen diese Anlagen mindestens eines von sechs Umweltzielen verfolgen, wie sie in der EU-Taxonomie definiert sind, ohne einem anderen Ziel zu schaden. In den Bereichen Soziales und Unternehmensführung müssen die Produkte internationale Mindeststandards einhalten. Das Modul verweist auf die Artikel 8 und 18 in der EU-Taxonomieverordnung, macht darüber hinaus aber keine konkreten Vorgaben. Auch bei der Definition bestimmter Anteile im Portfolio sowie von Ausschlusskriterien passte das Team das Modul noch an.
Das Grundprinzip bleibt allerdings auch nach der Feinarbeit erhalten: Der Standard sieht bis zu sieben Fragen zur Nachhaltigkeit vor. Nach der allgemeinen Frage, ob sich die Kundschaft grundsätzlich für das Thema interessiert, sieht das Modul im zweiten Schritt die Gewichtung der beiden Themenblöcke Umwelt und Soziales vor, ehe in einem dritten Schritt eine Schwerpunktsetzung auf konkrete Einzelthemen folgen kann. Auch sieht das Modul je nach Antwort der Anleger Fragen zur Strenge der Kriterien, zu den Anteilen im Portfolio und zu Ausschlüssen vor. Auch ist eine Abfrage möglich, ob ein Anleger nur Firmen bevorzugt, die bereits nachhaltig arbeiten, oder ob auch Unternehmen dazugehören dürfen, die sich im Sinne einer Transformation noch ausrichten müssen.
Die schon bestehende Norm 77230 wird bislang von einigen Vermittlern und Beratungsprogrammen eingesetzt und von Defino zertifiziert, in der Breite setzte sich das Regelwerk aber bisher nicht durch. Im Vergleich zu der Norm ist das ergänzende Modul überschaubar. Laut Defino wirkten Branchenvertreter, Verbraucherschützer und Wissenschaftler daran mit.