DWP Bank beantragt Kryptoverwahrlizenz
DWP Bank beantragt Kryptoverwahrlizenz
Wertpapierdienstleister reduziert Abhängigkeit von externen Partnern
phh Frankfurt
Die nächste Bank möchte ins Kryptoverwahrgeschäft einsteigen. Wie die DWP Bank am Donnerstag mitteilte, hat sie bei der Finanzaufsicht die entsprechende Lizenz beantragt. Die Kryptoverwahrung ergänze das aktuelle Betriebsmodell von Wpnex.
Die hauseigene Plattform für digitale Vermögenswerte wird derzeit parallel zum Kerngeschäft der DWP Bank entwickelt und soll als Brücke vom klassischen Wertpapiergeschäft zu digitalen Assets wie Kryptowährungen, Non Fungible Token (NFT) oder tokenisierten Vermögenswerten dienen.
DWP Bank hält an Partnern vorerst fest
Beim Handel von Kryptowährungen will die DWP Bank weiterhin mit ihren Partnern Bankhaus Scheich (Tradias), Tangany und Valantic zusammenarbeiten – zumindest vorerst. "Um uns für alle Szenarien flexibel aufzustellen, möchten wir künftig auch selbst die Möglichkeit haben, unterschiedliche digitale Assets zu verwalten", lässt sich Digitalchef Sascha Dölker in der Mitteilung zitieren.
In digitalen Vermögenswerten haben Banken ein Wachstumsfeld innerhalb des Wertpapiergeschäfts ausgemacht. So baut die DZ Bank derzeit eine eigene Kryptoplattform, um für institutionelle Kunden Kryptowertpapiere und Kryptowährungen abwickeln und verwahren zu können.
Rückschlag bei DZ Bank
Parallel arbeitet die Bank auch an einem Angebot für Privatkunden, bei dem ursprünglich die DWP Bank als Partner an Bord war. Medienberichten zufolge hat sich die DZ Bank bei dem Projekt aber von der DWP Bank getrennt und führt Gespräche mit anderen Anbietern. Als Favorit gilt die Börse Stuttgart, deren Tochter Blocknox seit März selbst über eine Verwahrlizenz verfügt.
Commerzbank hat Kryptoverwahrlizenz
Die Commerzbank ist schon einen Schritt weiter. Sie hat im vergangenen Jahr als erste deutsche Großbank die Kryptoverwahrlizenz erhalten, wie IT-Vorstand Jörg Oliveri del Castillo-Schulz im Gespräch mit der Börsen-Zeitung verriet. Bislang nutzt die Bank die Verwahrlizenz aber nur für bestimmte institutionelle Kunden. Mit der Deutschen Bank und der Sparkassenfondsgesellschaft Deka warten derzeit weitere Banken auf die Genehmigung der BaFin.
Um für ihre Kunden Kryptowährungen verwahren zu dürfen, benötigen Banken in Deutschland seit Anfang 2020 eine Lizenz. Das Geschäft ähnelt der Depotverwahrung traditioneller Wertpapiere, hat aber den entscheidenden Unterschied, dass die Bank kein Wertpapier in einem Depot, sondern sogenannte Private Keys der verschlüsselten Kryptowährung (Coins) in einer digitalen Geldbörse (Wallet) verwaltet und verwahrt. Wer die privaten Schlüssel besitzt, kontrolliert die Coins. Die Aufsicht stellt deshalb besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit.