EBA hält Vorsorge für notleidende Kredite für niedrig
Tobias Fischer
Bernd Neubacher
Herr Campa, in der Anfangszeit der EBA gab es viel Kritik an deren Stresstests, etwa weil Banken zunächst den Test bestanden, kurz darauf aber dennoch gerettet werden mussten, oder weil wichtige Faktoren wie der Zahlungsausfall eines Staates, Negativzinsen oder ein harter Brexit nicht Teil der Szenarien waren. Wie trägt die EBA einer Krise wie durch Covid-19 im diesjährigen Stresstest Rechnung?
Unsere erste Entscheidung im vergangenen Jahr war, diesen Stresstest zu verschieben, um den Banken eine gewisse operative Erleichterung zu ermöglichen. Jetzt haben wir zwei Dinge getan: Erstens gehen wir von einem Szenario aus, das einen schweren, aber plausiblen Abschwung der europäischen Wirtschaft widerspiegelt, in dem die niedrigen Zinsen als Folge der Covid-19-Krise wahrscheinlich für längere Zeit anhalten werden. Und zum Zweiten folgen wir einer Methodik, die zwar in vielerlei Hinsicht dem Standard früherer Stresstests folgt, zugleich aber die außergewöhnlichen Maßnahmen berücksichtigt, die in der Krise ergriffen worden sind, insbesondere Moratorien und öffentliche Garantien.
Im diesjährigen Stresstest ist Covid-19 ein großes Thema. Der Klimawandel ist ein noch größeres Thema, oder?
Wir haben mit einer Reihe von freiwillig teilnehmenden Banken bereits ein Pilotszenario zum Klimawandel durchgespielt. Das ist aber nicht Teil unseres Stresstests, der ein Makroszenario über einen Dreijahreshorizont beinhaltet. Der Klimawandel ist aufgrund seiner Natur ein viel längeres Szenario und erfordert außerdem einen anderen methodischen Ansatz. In der ersten Hälfte dieses Jahres werden wir einen Bericht über die aus dieser ersten Übung gezogenen Lehren veröffentlichen. Wir hoffen, dass dies dabei hilft, es künftig in einen Teil unseres Standard-Stressinstruments einzubauen.
Wird es einen separaten Stresstest für den Klimawandel geben, oder wird das Klimarisiko Teil der regulären Stresstests?
Wir haben noch nicht entschieden, ob es Teil des nächsten Stresstests in zwei Jahren sein wird.
Es gibt Pläne für eine europäische Anti-Geldwäsche-Behörde. Würde die EBA diese Aufgabe gerne übernehmen? Letztes Jahr noch hat sie neue Kompetenzen in der Geldwäschebekämpfung erhalten.
Ob wir den Job gerne machen würden? Um ehrlich zu sein, wissen wir noch nicht, was der Job ist. In jedem Fall ist dies eine Entscheidung der Mitgesetzgeber. Wichtig wäre es sicherzustellen, dass die nötigen menschlichen und finanziellen Ressourcen und Durchsetzungsinstrumente, um dieser Aufgabe nachzukommen, bereitgestellt würden. Zum jetzigen Zeitpunkt beraten wir die Kommission und die Mitgesetzgeber zu den Reformen, die nötig sind, um die Anti-Geldwäsche-Regulierung und Aufsicht EU-weit zu verbessern.
Vor zwei Jahren zählte die EBA im Bereich der Geldwäschebekämpfung 1,8 Vollzeitstellen.
Im Moment haben wir aufgrund unserer neuen Kompetenzen etwa 14 Leute, die bei der EBA an diesen Themen arbeiten. Natürlich wäre dies keine relevante Zahl, wenn es um eine effektive Aufsicht auf EU-Ebene gehen sollte.
Was hat die EBA im vergangenen Jahr getan, nachdem sie neue Kompetenzen im Bereich Geldwäschebekämpfung erhalten hat?
Wir haben ein Komitee gegründet, das 57 Anti-Geldwäsche-Behörden in der EU repräsentiert, um die verschiedenen Regelwerke in der Europäischen Union zu bewerten. Das war das erste Mal, dass dies in der Europäischen Union gemacht wurde. Wir haben die Etablierung von EU-weit 18 Colleges zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung überwacht und uns aktiv an diesen beteiligt. Außerdem arbeiten wir an der Schaffung einer EU-Anti-Geldwäsche-Datenbank.
Wofür?
Wir werden versuchen, mit Blick auf Geldwäsche und Terrorfinanzierung Informationen über alle Aktivitäten auf der Ebene der Europäischen Union zu erfassen, damit wir den Informationsaustausch erleichtern und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Behörden verbessern können. Denn eine der größten Herausforderungen, die wir festgestellt haben, ist, dass die Behörden nicht richtig kommuniziert und Informationen ausgetauscht haben. Das hat dazu geführt, dass das Risiko in der gesamten Union höher war als nötig.
Ist diese Datenbank bereits in Betrieb?
Im Moment arbeiten wir an ihrem Design. Wir hoffen, dass wir im ersten Quartal einen technischen Regulierungsstandard zu ihrer Umsetzung zur Konsultation vorlegen können und dass sie bis Ende des Jahres einsatzbereit ist. Bei dieser Datenbank geht es um die Identifizierung potenzieller Schwachstellen, die von einem Mitgliedsland auf andere Teile der Union abstrahlen können, und um Verständnis dafür, wie verbreitet sie sind.
Werden Banken deshalb mehr Daten liefern müssen?
Nein. Die Absicht ist, die Daten aus den Informationen zu extrahieren, die von den Banken gemeldet werden. Tatsächlich haben wir mit Blick auf die Reform der Anti-Geldwäsche-Regulierung der EU-Kommission zum einen empfohlen, Banken ein stärker risikobasiertes Reporting zu ermöglichen. Gegenwärtig ist es ein sehr formalistischer Box-Ticking-Ansatz. Zum Zweiten sollten wir auf Anforderungen hinarbeiten, die länderübergreifend dieselben Praktiken ermöglichen, da die nationalen Vorschriften sehr stark voneinander abweichen. Und das ist eine große Belastung für die Banken.
Im April 2019 entschied sich das Aufsichtsgremium der EBA nach dem Skandal um die Danske Bank entschieden dagegen, weitere Maßnahmen gegen die dänischen und estnischen Aufseher zu ergreifen. Wie bewerten Sie dies? Und müsste die EBA im Lichte dieses Beschlusses ihre Governance ändern, falls sie die neue europäische Anti-Geldwäsche-Behörde werden sollte?
Das ist eine hoch hypothetische Frage. Momentan umfasst das Board 28 Mitgliedstaaten. Dies ist eine Standardzusammensetzung in vielen europäischen Institutionen, und sie funktioniert gut für die Umsetzung der regulatorischen und aufsichtlichen Konvergenz. Derzeit hat die EBA eigentlich keine individuellen aufsichtlichen Entscheidungsbefugnisse. Wenn sie direkte Aufsichtsbefugnisse bekommen sollte, müssten wir über die entsprechende Governance nachdenken, aber das könnte in das aktuelle System eingearbeitet werden.
Die Frage nach der Entscheidung im Jahr 2019 haben Sie übersprungen. War es angemessen, die Aufsichtsbehörden in Dänemark und Estland nicht zu sanktionieren?
Zunächst einmal ist es eine Entscheidung meines Boards, also muss ich sie respektieren. Zweitens war es eine Entscheidung, die vor meiner Zeit getroffen wurde. Ich war zu der Zeit nicht im Board, also kann ich Ihnen nicht wirklich einen signifikanten Einblick geben. Deshalb bin ich bei diesem Thema etwas diskret. In der Beurteilung des Boards gab es zwei wichtige Punkte. Erstens bezog sich die zur Diskussion stehende Entscheidung auf die Anwendung einer Verordnung, die zu diesem Zeitpunkt auf europäischer Ebene nicht mehr anwendbar war. Und zweitens war das Board der Meinung, dass es der beste Weg sei, nach vorne zu schauen und über Verbesserungen nachzudenken, und entwickelte daraus die Idee der Überprüfung von Anti-Geldwäsche-Behörden, was Umsetzungen angeht.
In diesem Jahr wird die EBA zehn Jahre alt.
Das ist ein großer Meilenstein für uns, und ich denke, wir haben große Fortschritte gemacht. Ein großer Teil unserer Arbeit diente dem Zweck, das Single Rule Book aufzubauen, die Kapital- und Liquiditätsposition der Banken zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Dieser Zyklus pendelt sich nun aber mehr oder weniger ein. Wir schließen ihn mit dem Mandat für die Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie CRR 2 ab. Nun stehen neue Herausforderungen an.
Welche?
Das Klimarisiko ist eine davon. Bislang ist die ESG-Agenda hauptsächlich auf Klimafragen ausgerichtet. Und ich denke, diese sind sehr wichtig und werden es auch bleiben. Aber ich denke, die Herausforderungen für uns und den Bankensektor sind breiter angelegt. Soziale Nachhaltigkeit und Governance sind ebenso von Bedeutung. Im vergangenen Quartal haben wir eine Konsultation zum ESG-Risikomanagement von Banken vorgelegt und werden noch in diesem Jahr Leitlinien folgen lassen. Darüber hinaus werden wir im nächsten Monat eine Konsultation zur Offenlegung von ESG-Daten durch Banken vorlegen. Es ist wichtig, dass Banken offenlegen, was ihre Positionen sind und wie sich diese künftig entwickeln dürften.
Was noch?
Ein zweiter großer Bereich ist die Innovation im Finanzsektor und wie man diese in unserer Regulierung berücksichtigen kann. Im Bereich des Zahlungsverkehrs haben wir uns da sehr angestrengt, und es hat Fortschritte gegeben. Auch haben wir eine sehr aktive Rolle bei der Entwicklung der digitalen Strategie der Kommission gespielt, indem wir auf Bereiche hingewiesen haben, in denen wir der Meinung waren, dass es Lücken in der Regulierung gibt, die angegangen werden müssen. Und wir sind froh zu sehen, dass vielen dieser Schwachstellen im Vorschlag der Kommission Rechnung getragen wurde. Drittens müssen wir sicherstellen, dass wir gut einschätzen können, ob aus der Innovation im Finanzsektor neue Risiken für die Finanzstabilität entstehen, die vom technologischen Wandel herrühren.
Wo konkret?
Wir haben zum Beispiel Bedenken mit Blick auf potenzielle Risiken infolge der Konzentration bei der Bereitstellung von Cloud-Diensten für den Finanzsektor hervorgehoben. Und der Vorschlag der Kommission im Zuge ihrer digitalen Strategie adressiert dies. Jenseits von Technologie und Innovation denke ich, dass Conduct Risk weiter für Bedenken sorgen wird.
Was unternimmt die EBA in Sachen Fehlverhalten?
Wie Sie wissen, ist die europäische Regulierung in diesem Feld noch immer sehr stark auf nationaler Ebene angesiedelt. Diese Regulierung muss also möglicherweise verbessert werden. Wir haben im Kontext der Covid-Pandemie mit den Banken kommuniziert, um diese Bedenken zu beleuchten. Gleichzeitig haben wir in letzter Zeit verstärkt auf direktem Wege mit Kunden, Verbrauchern und Bürgern zu Themen wie Brexit, Zahlungsverkehr und neue Produkte kommuniziert. Die Sensibilität der Bürger in der Eurozone ist nach wie vor hoch. Unser Mandat in diesem Bereich aber ist begrenzt, also treiben wir so viel wie möglich innerhalb dieses Mandats voran.
Apropos Finanzinnovationen: Gibt es Handlungsbedarf für Regulierung und Bankenaufsicht mit Blick auf Positionen in Kryptowährungen?
Wir haben schon 2018 eine Reihe von Warnungen zu Kryptowährungen herausgegeben, einige davon an Verbraucher, um sie auf die hohe Volatilität aufmerksam zu machen. Wir haben zudem Banken und Zahlungsinstituten davon abgeraten, diese Art von Vermögenswerten in ihren Portfolios zu halten und sie zumindest auf breiter Front ihren Kunden zu empfehlen. Wir sind der Ansicht, dass Banken und Zahlungsinstitute bisher sehr vorsichtig mit diesen Vermögenswerten umgegangen sind, so dass sich ihre Verbreitung in Grenzen hält. Wichtig ist aber auch, dass sich die Art dieser Produkte ändert, wie man im Falle Libra sehen kann. Also muss sich auch die Regulierung ändern. Deshalb sind wir mit dem Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von Krypto-Assets sehr glücklich.
Müssen Eigenkapitalanforderungen für Banken, die Krypto-Assets halten, entwickelt werden?
Wir müssen abwarten und sehen, wie sich die Kryptowährungen entwickeln. Nach den aktuellen Standards müssen die Banken jedoch ohnehin eine angemessene Bewertung dieser Risiken vornehmen und sie entsprechend mit Eigenkapital unterlegen.
Wie wäre es, als Herausforderung für die EBA auch eine Vereinfachung des Meldewesens auf die Agenda zu setzen? Banken beschweren sich seit Jahren über ein aufwendiges und höchst ineffizientes System. Der SSM-Vorsitzende Andrea Enria sagte kürzlich, da hätten sie tatsächlich nicht ganz unrecht.
Ich denke, das ist eine faire Einschätzung. Die Berichtsanforderungen sind nicht so effizient wie möglich. Daran müssen wir arbeiten. Zugleich bietet die Technologie neue Möglichkeiten. Im Moment gibt es zwei verschiedene Mandate, die wir da für relevant halten. Zum einen haben wir ein Mandat, die Meldepflichten für kleine und nicht komplexe Banken um mindestens 10% zu reduzieren. Wir werden im ersten Quartal einen Bericht zur Konsultation stellen, wie dies erreicht werden kann. Das zweite beinhaltet die Aufforderung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie, wie ein integriertes Berichtswesen eingeführt werden kann: Wir sollten nach dem Prinzip arbeiten, dass, wenn eine Bank einer Aufsichtsbehörde innerhalb der Europäischen Union Informationen über eine bestimmte Zahl, Kennzahl oder was auch immer zur Verfügung gestellt hat, keine andere Behörde diese Informationen nochmals von dieser Bank anfordert. Es sollte eine Möglichkeit für die Behörden geben, zusammenzuarbeiten und diese Informationen auszutauschen. Eine Konsultation zu dieser Machbarkeitsstudie werden wir in der ersten Jahreshälfte vorlegen.
Die EZB hatte die Idee zu einem solchen „Banks Integrated Reporting Dictionary“ mit einem einheitlichen Datenmodell bereits 2015. Seitdem ist nicht viel dabei herausgekommen. Wie sieht Ihr Zeithorizont aus?
Es gibt einen ziemlichen Konsens darüber, dass ein solches Dictionary eines der Ziele ist, und wird wahrscheinlich einer unserer Hauptvorschläge in der Machbarkeitsstudie sein. Es ergibt eine Menge Sinn, und ich hoffe, dass es eine Einigung geben wird. Aber ein solches Dictionary aufzubauen, ist ein mittel- und langfristiges Projekt.
In den USA nimmt die Federal Reserve Datenwürfel von Banken und berechnet damit ihre Stresstests selbst. Ist das etwas, was Sie auch gerne machen würden, anstatt Banken ihre Stresstestdaten 2021 über sechs Monate hinweg in vier verschiedenen Schüben liefern zu lassen?
Ich denke, das ist eine Möglichkeit. Ob die Behörden nun aber die Daten direkt aus den Systemen der Banken ziehen oder die Banken sie bei den Behörden einreichen, betrifft mehr die Mechanik, wie dies umzusetzen ist. Wichtig ist, dass wir uns darauf einigen, welche Daten wir bei den beaufsichtigten Einheiten abfragen, und wenn wir die Daten haben, nicht noch einmal nach ihnen fragen.
Würden Sie gerne nichtöffentliche Stresstests durchführen? In der Vergangenheit wurde bei Aufsehern bedauert, dass öffentliche Stresstests es nicht erlaubten, auch einmal exotische Szenarien durchzuspielen, da dies den Markt nervös machen könnte.
Ich denke, die vergangenen zehn Jahre haben gezeigt, dass öffentliche Stresstests von großem Nutzen sind. Sie setzen der Plausibilität der Annahmen gewisse Grenzen, bieten ein gewisses Maß an Transparenz, nützliche Informationen und ein gewisses Maß an Vertrauen für die breitere Öffentlichkeit, was die Lage der gestressten Banken angeht. Der Stresstest hat sich als sehr nützlich erwiesen für Stakeholder außerhalb der Banken und der Aufsichtsbehörden, zum Beispiel für Aktionäre, Investoren und Verbraucher.
Im Zuge der Pandemie sollen die Volumina der notleidenden Kredite stetig ansteigen.
Wir sollten mittelfristig einen Anstieg der NPL im Bankensektor erwarten, aber es ist ein wenig unsicher, wie das in den verschiedenen Teilen der Union geschehen wird, da sehr außergewöhnliche fiskalische Maßnahmen ergriffen wurden. Sie wissen, dass wir bereits vor dieser Krise einen langfristigen Plan für das Management von NPL hatten, um den Bestand zum Ende der vorherigen Krise zurückzuführen. Die NPL wurden reduziert, aber dieser Prozess erwies sich als schwierig und schmerzhaft. Es ist daher wichtig, dass wir darauf vorbereitet sind. Als Teil des neuen NPL-Aktionsplans der Kommission arbeiten wir mit ihr zusammen, um die Kommunikation über die Eigenschaften von NPL mit Hilfe entsprechender Datenmasken zu erleichtern und zudem die Regulierung von Verbriefungen zu verbessern.
Die EBA-Vorlagen für NPL gibt es schon seit einiger Zeit, aber es gab viel Kritik, dass einfach zu viele Daten abgefragt wurden, die nicht jeder ausfüllen konnte. Muss die EBA ihre Templates ein wenig kürzen, um sie den Marktteilnehmern schmackhafter zu machen?
Es stimmt, dass es Kritik gegeben hat, aber die Ansichten über die aktuellen Templates sind unterschiedlich, je nachdem, wer der Nutzer ist. Für Investoren sind die veröffentlichten Informationen in der Regel in Ordnung, da sie sich auf die Informationen der Banken verlassen. Die Banken hingegen, die diese Informationen zur Verfügung stellen müssen, hätten lieber weniger Reporting. Mit Blick nach vorne geht es nicht nur um die Menge, sondern auch um die Art der Informationen, die offengelegt werden müssen. Im Lichte von Covid-19 gibt es neue Informationen, die relevant sein können, etwa zu öffentlichen Garantien oder mit NPL verbundene Moratorien sowie zu deren Merkmalen. Hoffentlich können wir einige der bisherigen Kritikpunkte ausräumen.
Diese Woche hat der SSM-Vorsitzende Andrea Enria den Druck auf die Banken deutlich erhöht, sich mit ihrSem Kreditrisiko auseinanderzusetzen. Was können die Banken in dieser Hinsicht von der EBA erwarten?
Der Schock für das BIP im letzten Jahr war offensichtlich so hoch, dass die Höhe der notleidenden Kredite und der Rückstellungen, die wir bisher gesehen haben, für das, was die Modelle sagen würden, niedrig sind – auch wenn es stimmt, dass der Schock vorübergehend ist und wahrscheinlich überwunden wird. Mittelfristig wird es daher Anpassungen geben müssen. Deshalb halte ich es für wichtig, dass die Banken ihre Risiken und deren Entwicklung richtig erkennen. Wir senden diese Botschaft mit Nachdruck. Als wir zum Beispiel im Dezember unsere Leitlinien zu Moratorien reaktivierten, haben wir klar gesagt, dass sie nur für Moratorien gelten, die nicht länger als neun Monate dauern, und dass Banken individuelle Bewertungen vornehmen müssen, um festzustellen, ob sich Risiken während dieser neun Monate verändert haben. Ich denke, der Stresstest wird uns auch helfen, den Fokus auf potenzielle Probleme zu legen, falls es keine angemessene Bewertung dieser Risiken gibt.
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