Eigenkapital soll steuerlich abzugsfähig werden
ahe Brüssel
Die EU-Kommission will Unternehmen neue Anreize geben, sich weniger zu verschulden und sich eher über Eigenkapital zu finanzieren. Die Brüsseler Behörde legte am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag vor, der mit Hilfe eines neuen Freibetrags darauf abzielt, Eigenkapital künftig steuerlich genauso zu behandeln wie Fremdkapital. Der Vorschlag werde den Unternehmen helfen, eine solide Kapitalstruktur aufzubauen, aufgrund einer geringeren Verschuldung weniger anfällig zu werden und mehr Investitionen zu wagen, sagte EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni auf einer Pressekonferenz in Brüssel.
Aktuell gibt es noch in vielen EU-Staaten steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Zinszahlungen, die die Fremdkapitalfinanzierung steuerlich attraktiver als die Eigenkapitalfinanzierung machen, für die es in den meisten Mitgliedstaaten keine vergleichbaren Abzugsmöglichkeiten gibt („Debt Equity Bias“). Dies soll nun der sogenannte „Vorschlag für eine angemessene steuerliche Behandlung der Eigenkapitalfinanzierung europäischer Unternehmen“ – kurz DEBRA – ändern und damit auch die EU-Kapitalmarktunion ein Stückchen weiter voranbringen.
Die Gesamtverschuldung von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften in der EU belief sich 2020 auf annähernd 14,9 Bill. Euro, was den Angaben zufolge rund 111% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entsprach. Wie die Kommission hofft, werden Unternehmen mit einer solideren, ausgewogeneren Kapitalstruktur weniger anfällig für wirtschaftliche Schocks sowie darüber hinaus auch investitions- und innovationsfreudiger sein.
Nach Berechnungen der Behörde könnte die nun vorgeschlagene Kombination eines Freibetrags für Eigenkapital mit einer begrenzten Zinsabzugsfähigkeit einen Investitionszuwachs von 0,26% des BIP in der EU bewirken. Das Wirtschaftswachstum der Union könnte demnach um 0,018% klettern.