Eurozone

EZB setzt Kampf gegen Aufsichtsausnahmen fort

Die europäische Bankenaufsicht unternimmt einen neuen Anlauf, die Zahl der Optionen und Wahlrechte in den Staaten der Eurozone zu reduzieren. Am Dienstag legte die Europäische Zentralbank (EZB) eine Konsultation vor, welche die Anzahl der...

EZB setzt Kampf gegen Aufsichtsausnahmen fort

bn Frankfurt

Die europäische Bankenaufsicht unternimmt einen neuen Anlauf, die Zahl der Optionen und Wahlrechte in den Staaten der Eurozone zu reduzieren. Am Dienstag legte die Europäische Zentralbank (EZB) eine Konsultation vor, welche die Anzahl der möglichen, ins Ermessen der nationalen Aufseher gestellten Abweichungen um 56 reduzieren soll. Diese Optionen und Wahlrechte gehen vielfach auf gesetzliche Regelungen zurück, die seit 2016 festgelegt worden sind, wie die EZB mitteilt. Diese betreffen großteils Liquiditätsvorgaben, es geht aber auch um Kapitalanforderungen, die Berechnung der ungewichteten Eigenmittelquote (Leverage Ratio) sowie um Großkreditgrenzen. Die Konsultation hat am Dienstag begonnen und läuft bis 23. August.

Vor fünf Jahren hatte die Notenbank schon einmal 122 von insgesamt 160 nationalen Wahlrechten und Optionen harmonisiert, um die Bankenaufsicht in den Ländern der Eurozone zu vereinheitlichen. Dem war 2015 eine entsprechende Konsultation vorausgegangen.

Bei 20 nationalen Wahlrechten konnten die Aufseher damals dabei allerdings keine einheitliche Linie finden oder kamen nicht zum Zuge, weil sie noch weitere Arbeiten auf Ebene der European Banking Authority (EBA) oder des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht abwarten mussten.

Im Ergebnis hat etwa bis heute die „dänische Option“ Bestand. Sie gewährt Banken Vorteile, die Beteiligungen an Versicherern halten und sich als Konglomerate organisieren. In Frankreich etwa können diese Institute dank der dänischen Option ihrer Beteiligung, anstatt diese vom Eigenkapital abzuziehen, Risikogewichte zuweisen, die allerdings recht niedrig ausfallen. Gleichwohl sind seit 2016 schärfere Veröffentlichungsanforderungen vorgesehen.

Mit Verabschiedung der Eigenkapitalverordnung CRR II sowie der -richtlinie CRD V in den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Optionen und Wahlrechte wieder leicht erhöht. Auch nach Abschluss der am Dienstag angelaufenen Konsultation wird es Ausnahmen geben, etwa solche, deren Ausübung nicht den Aufsichtsbehörden, sondern den Staaten der Eurozone obliegt.

Den Optionen und Wahlrechten rückt die EZB nun mit vier Instrumenten zu Leibe: einer Leitlinie für die gemeinsamen Aufsichtsteams für die 114 unter ihrer direkten Aufsicht stehenden Großbanken, einer EZB-Verordnung, mit der die Aufseher ihrerseits verschiedene allgemein anwendbare Optionen und Wahlrechte ausüben, sowie mit zwei Empfehlungen an die nationalen Aufsichtsbehörden, welche den Umgang mit sogenannten weniger bedeutenden Instituten im Fall allgemein anwendbarer Ausnahmen sowie auf Einzelfallbasis regelt.