BREITE REAKTIONEN AUF PANAMA PAPERS

Firmenregister soll Transparenz garantieren

Schwarz-Rot im Disput über die Ausgestaltung

Firmenregister soll Transparenz garantieren

Von Angela Wefers, BerlinDie Enthüllungen um Briefkastenfirmen in Panama mit dem Geld zahlreicher Prominenter haben umgehend Forderungen nach mehr Transparenz provoziert. Auch die Banken stehen erneut im Fokus. Ihnen wird Mithilfe an steuerlichen Umgehungskonstruktionen und bei illegalen Geschäften über die Offshore-Firmen vorgeworfen. Fehlende Transparenz müsse sanktioniert werden, verlangten etwa der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anton Hofreiter, und der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Gerhard Schick – und adressierten auch gleich die Kreditwirtschaft. “Banken und Beratern, die bei der Umgehung von Transparenzvorschriften vorsätzlich oder fahrlässig mitwirken, müssen daher empfindliche Strafen drohen”, erklärten beide. Auch die Linken-Fraktion dringt auf weitreichendere Veröffentlichungspflichten.Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) setzte sich am Dienstag in der Bundesregierung an die Spitze der Bewegung. “Wir wollen unser Geldwäschegesetz ändern und ein Transparenzregister schaffen”, kündigte er vor der Presse in Berlin an. Dies sei ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung. Mit Blick auf die deutschen Banken schob der Minister nach: “Niemand sollte glauben, sich dem nationalen Recht und den Fahndungsbehörden dauerhaft entziehen zu können.” Schäuble setzt AgendaBei Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dürfte der Vorstoß des Justizministers und Koalitionspartners einiges Erstaunen hervorgerufen haben. Denn tatsächlich steht die Frage der Einrichtung eines Firmenregisters, aus dem die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens ersichtlich sind, bereits auf der Agenda der Regierung. Noch vor der Sommerpause soll es in einen Referentenentwurf münden. Dies hatte bereits tags zuvor der Sprecher Schäubles öffentlich angekündigt. Denn vorrangig ist Maas gar nicht zuständig für das Gesetz. Federführend ist: der Bundesfinanzminister.Die Einführung eines solchen Registers der wirtschaftlich Berechtigten ist Teil der 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Schon deshalb ist die Einführung ein Muss – nicht nur in Berlin. Nach den Brüsseler Vorgaben ist das nationale Recht bis Mitte 2017 anzupassen. Die Bundesregierung will dies aber schon 2016 erledigen. Unter dem Eindruck der Terroranschläge in Paris vom November 2015 drücken Deutschland und Frankreich seitdem aufs Tempo bei Regelungen zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung. Kontrollfrage offenIn dem zentralen Register zu den wirtschaftlichen Eigentümern müssen eingetragene Gesellschaften und juristische Personen Angaben machen, wer sie kontrolliert. Auf dieses – an sich nicht öffentliche – Register können laut Richtlinie die Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zugreifen, aber auch “Dritte mit berechtigtem Interesse”. Innerhalb der schwarz-roten Koalition geht der Disput darum, wer genau “berechtigtes Interesse” hat. Maas hat sich klar positioniert: bei einem öffentlichen Register – jedermann. Im Bundesfinanzministerium ist diese Frage noch nicht abschließend geklärt. Schäuble, der sich der Fahndung nach Steuerflüchtigen und der Austrocknung von Steueroasen verschrieben hat, dürfte aber zu einer weiten Definition von “berechtigtem Interesse” tendieren. Viel mehr beschäftigt die Fachleute im Ministerium aber die Frage, wie die Richtigkeit der Daten effektiv kontrolliert wird. Im ausgeprägten deutschen Registerwesen sind in der Regel die Notare die Garanten dafür.Für Maas bleibt aber durchaus ein eigenes Feld zur politischen Profilierung nach der Enthüllung der Panama Papers. Das nun vielfach geforderte eigenständige Unternehmensstrafrecht fällt in sein Ressort. Die schwarz-rote Koalition hat 2013 bei Amtsanritt verabredet, eine Einführung zu prüfen. Die Novelle wäre ein starker Eingriff in das deutsche Rechtssystem. Strafrechtlich belangt werden können bislang nur natürliche, keine juristischen Personen. Die SPD-geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen treibt das Vorhaben voran und hatte 2013 einen Entwurf vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen Fälle erfasst werden, in denen komplexe Firmenstrukturen es nicht erlauben, Straftaten aus dem Unternehmen heraus einzelnen Tätern zuzuordnen. Die Wirtschaft ist über das Vorhaben wenig beglückt. Sie fühlt sich unter Generalverdacht.