Freistaat erhöht Anteil an BayernLB
Freistaat erhöht Anteil an BayernLB
Einigung auf neue Eigentumsanteile nach Kritik der Bankenaufsicht EBA
jh München
Die Eigentumsverhältnisse der Bayerischen Landesbank (BayernLB) werden nach elf Jahren neu geordnet. Die mittelbare Beteiligung des Freistaats Bayern erhöht sich Anfang 2025, wie das bayerische Finanzministerium vor einigen Tagen ankündigte. Einzelheiten nannten Minister Albert Füracker, der Präsident des bayerischen Sparkassenverbands, Matthias Dießl, und BayernLB-Vorstandschef Stephan Winkelmeier am 9. Dezember in einer Pressekonferenz.
Der Anteil des Freistaats an der BayernLB wird von 75 auf 80,17% steigen. Gleichzeitig verringert sich die Beteiligung der bayerischen Sparkassen entsprechend von 25 auf 19,83%. Grund für die Änderung ist eine von der Europäischen Bankenaufsicht EBA monierte stille Einlage des Freistaats.
Aus Sicht der Aufseher gehört diese Einlage nicht mehr zum harten Kernkapital. Sie hatten auch damit verbundene Zinsschwankungen in einstelliger Millionenhöhe moniert. Nun wird die Einlage mit einem Nennwert von 612 Mill. Euro aufgehoben, bleibt aber als Teil des Kernkapitals in der Bank. Das geschieht ohne einen Kapitalfluss. „Wir haben eine Lösung gefunden, ohne dass die Anteilseigner Geld geben mussten“, sagte der Finanzminister.
Einlage aus den 90er Jahren
Die stille Einlage war entstanden, als der Freistaat von 1994 an Wohnungsbauförderdarlehen in mehreren Schritten als zweckgebundene Einlage der Landesbank übertragen hatte – an die Tochter BayernLabo, die den Erwerb von Immobilien fördert. Im Frühjahr 2024 hatte die Einlage einschließlich eines Rücklagenanteils rund 1,7 Mrd. Euro des harten Kernkapitals (CET1) der BayernLB ausgemacht. Das ergab sich aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen im bayerischen Landtag. Das Ministerium hob damals hervor, die BayernLB überschreite auch ohne die stille Einlage die Kapitalanforderungen der Aufsicht „ganz deutlich“. „Eine Nachkapitalisierung ist also nicht erforderlich.“
Die veränderten Beteiligungsverhältnisse wirken sich letztlich nicht auf die Verteilung der Dividende aus. Die Anteile der Gewinnausschüttung an beide Gesellschafter bleiben gleich, denn der Freistaat erhält bisher vorab einen Anteil von etwa 20% des ausgeschütteten Ertrags auf die stille Einlage. Diese entfällt künftig, so dass der Betrag für die Dividende auf vergleichbarer Basis um ein Viertel höher sein wird. Das gleicht für die Sparkassen die von 25 auf knapp 20% gesunkene Beteiligungsquote aus. Seit 2018 darf die BayernLB wieder einen Teil des Konzerngewinns ausschütten, nachdem das Beihilfeverfahren der Europäischen Union Mitte 2017 beendet worden ist.
Hessen leistet Bareinlage
Die Europäische Bankenaufsicht hatte auch die Kapitalstruktur der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) geprüft. Ob stille Einlagen zum harten Kapital zählen, war hier ebenfalls ein Aspekt. Um die Vorgaben der EBA zu erfüllen, kündigte das Land Hessen im August dieses Jahres im Austausch für Förderprogramme als stille Einlage eine Bareinlage von 1,5 Mrd. Euro an. Zudem erwarb Hessen eine langfristige, nachrangige Anleihe (AT1) über 500 Mill. Euro.
Im Gegensatz zur BayernLB musste das Land hier eine Zahlung leisten. Der Anteil von Hessen an der Helaba hat sich auf diese Weise von 8 auf 30,1% mehr als verdreifacht. Die Beteiligung des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen verminderte sich auf 50% nach 68,85%.
Aktualisiert am 9. Dezember.