Riester-Rente

Gericht kippt Klausel in Riester-Versicherung

Die Bürgerbewegung Finanzwende kritisiert Versicherungsbedingungen bei Riester. Ein Gericht erklärt die Klausel zur Rentenanpassung für unwirksam.

Gericht kippt Klausel in Riester-Versicherung

wbr Frankfurt

Das Landgericht Köln hat die Kürzung eines Rentenanspruchs bei einem Vertrag der Zurich Deutscher Herold für unwirksam erklärt. Der Versicherte hatte mit einer fondsgebundenen Riester-Rente angespart und gegen die Kürzung seiner späteren Rente geklagt. Die Bürgerbewegung Finanzwende unterstützte den Fall durch Öffentlichkeitsarbeit und berichtete am Freitag in einem Online-Pressegespräch über das Urteil (Az.: 26 O 12/22). Die Klausel sei „null und nichtig“, das Urteil habe eine Signalwirkung, so Finanzwende.

Der Kunde der Zurich-Versicherung wurde vertreten von Knut Pilz. Der Rechtsanwalt wies darauf hin, dass es sich nicht um einen Einzelfall gehandelt habe, sondern neben der Zurich insbesondere auch die Allianz in den vergangenen Jahren den Rentenfaktor gekürzt habe. Die Schreiben seien wenig beachtet worden, weil die Verträge noch in der Sparphase seien und die Renten erst in einigen Jahren ausgezahlt würden.

Die Klausel sei unwirksam, weil sich der Versicherer eine Anpassung nach unten vorbehalten und sich aber nicht verpflichtet habe, bei steigenden Zinsen noch oben anzupassen, so Pilz zu dem konkreten Fall bei der Zurich. Das Gericht habe gesagt, dass der Versicherer das Kapitalmarktrisiko nicht allein auf die Versicherten überwälzen dürfe. Nach Einschätzung von Pilz seien diese Klauseln sehr verbreitet.

Die Zurich Versicherung hält sich mit einer Einschätzung des Urteils, das noch nicht rechtskräftig ist, zurück. „Wir analysieren derzeit die schriftliche Urteilsbegründung und werden dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Das ist das erste Urteil zu einer sehr komplexen juristischen Frage, die Versicherungsbranche betreffend. Das Urteil hat uns überrascht“, so ein Sprecher der Versicherung auf Anfrage.

Aus Sicht der Bürgerbewegung ist das Urteil ein klares Signal. Es gehe um die Grundsatzfrage, wie weit Versicherungen bei den Bedingungen gehen dürfen. Wer als Kunde im Versicherungsschein lese, dass er im Alter eine bestimmte Rente erhalte, müsse darauf vertrauen können. Die Spielregeln müssen außerdem auch für die Kunden verständlich sein. Und zudem suche der Kunde Planbarkeit. „Wenn ein Versicherer die Rente bis zum letzten Tag vor dem Ruhestand kürzen kann, ist diese Planbarkeit dahin“, sagte Britta Langenberg, Versicherungsexpertin der Finanzwende. Die genaue Zahl ähnlicher Verträge sei allerdings nicht zu beziffern. Langenberg geht davon aus, dass das Urteil auf Zehntausende Verträge ausstrahlt.

Probleme gebe es mit der Riester-Rente seit vielen Jahren, so Finanzwende. Das Urteil sei eine klare Botschaft an die Politik. Die Versicherer hätten sich aus Verbrauchersicht nicht als Vertragspartner in der privaten Altersvorsorge qualifiziert.

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