Anti-Geldwäsche-Behörde

Leichter gesagt als getan

Die Gründung einer Anti-Geldwäsche-Behörde ist richtig und aller Ehren wert. Diese aus dem Boden zu stampfen, wird jedoch ein schwieriges Unterfangen.

Leichter gesagt als getan

Nichts geht über die heilsame Wirkung einer Länder­prüfung durch den Anti-Geldwäsche-Regulierer Financial Action Task Force (FATF). Was haben Bundesregierungen nicht alles in Bewegung gesetzt, um die Schmach der Länderprüfung von 2010 vergessen und in der kürzlich abgeschlossenen Prüfungsrunde eine bessere Figur zu machen. Der Vorstoß des Bundesfinanzministeriums, eine Bun­desbehörde zu schaffen, welche die zersplitterten Kompetenzen in der Geldwäschebekämpfung bündelt, ist auch der FATF zu verdanken. Das ist richtig und aller Ehren wert.

Um ein Haar hätten die internationalen Aufpasser die Bundesrepublik 2010 auf eine Schimpf-und-Schande-Liste ge­setzt. Der am Donnerstag zu veröffentlichende neue Länderbericht wird ebenfalls kein Ruhmesblatt sein, aber auch keine Blamage, wie die FATF schon im Juni deutlich gemacht hatte. Trotz Verbesserungen in den vergangenen Jahren wie Stellenaufbau und Umbauten in der Finanzaufsicht und der Financial Intelligence Unit (FIU) oder der Schaffung einer öffentlich-privaten Partnerschaft zwischen Behörden und Banken (Afca) liegt noch vieles im Argen: Der Nichtfinanzsektor wird unge­nügend bis schlampig überwacht, da Personal und Expertise fehlen. Der Immobiliensektor bleibt Tummelfeld für Geld­wäscher. Überbordende Datenschutzgesetze strangulieren den Austausch zwischen Banken, Aufsehern und Strafverfolgern.

Nicht zuletzt hat der Fall Wirecard die Konsequenzen von Verantwortungsdiffusion vor Augen geführt: Es gibt so viele Institutionen, dass sich am Ende keiner mehr zuständig fühlt. Mehrere Hundert Kammern und Gewerbebehörden bundesweit sind allein damit betraut, diverse Berufsgruppen zu überwachen. So sind etwa Notare, Steuerberater, Schmuckhändler und Immobilienmakler verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden.

Eine Anti-Geldwäsche-Behörde aus dem Boden zu stampfen, ist leichter gesagt als getan. Auch wenn sich den Entwürfen zufolge an der FIU nicht viel ändert, so würde die Aufsichtslandschaft umgekrempelt – ein schwieriges Unterfangen an­gesichts der zu erwartenden politischen Widerstände und Beharrungskräfte in Bund und Ländern. Im Bundeskriminalamt (BKA) dürfte sich die Freude über ein Bundes­finanzkriminal- amt in Grenzen halten. Wie schwer allein die Entscheidung des damaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble wiegt, die FIU 2017 vom BKA zur General­zolldirektion zu verschieben, zeigt sich noch heute. Die Be­hörde müht sich seitdem, ihre Probleme in den Griff zu be­kommen.

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