Priips-Verordnung

Neustart für Basisinformationsblätter bei Fonds

Nach der Umstellung der Fonds-Basisinformationen auf Priips-Regeln geht die Diskussion um Verständlichkeit weiter. Die europäischen Aufsichtsbehörden empfehlen eine weitere Überarbeitung.

Neustart für Basisinformationsblätter bei Fonds

wbr Frankfurt

Der Jahreswechsel hat im Bereich von Investmentfonds eine Umstellung bei den Produktinformationen mit sich gebracht. Diese müssen jetzt nach der Verordnung für verpackte Finanzprodukte (Priips) gestaltet werden. Das Basisinformationsblatt ersetzt dabei die bisherigen „Wesentlichen Anlegerinformationen“, die Fondsgesellschaften übergangsweise bis Ende vergangenen Jahres nutzen durften. Das bringt erhebliche Änderungen bei den Risikomaßen, den Performancedaten und der Länger des Infoblattes mit sich. In der Branche bestehen aber Zweifel, ob Verständlichkeit und Vergleichbarkeit verbessert wurde. In einem Bericht hatten sich die europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) im vergangenen Jahr mit der Priips-Verordnung beschäftigt. Dabei ging auch es um die Arbeiten der EU-Kommission zur Entwicklung einer neuen Strategie für Kleinanleger.

Ungeachtet der jetzt eingeführten Neuerungen sehen die drei Aufsichtsbehörden absehbar Bedarf für Änderungen. „Die ESAs haben in ihrem Review diverse Punkte auch auf Basis einer Anlegerumfrage an die EU-Kommission adressiert, unter anderem mehr Flexibilität in den Informationen in der Performancedarstellung und Erhöhung der Verständlichkeit für Anleger durch verschiedene Ansätze bei verschiedenen Produkten“, sagt Katrin Kiepke, Managerin bei KPMG. Eine Empfehlung betrifft Inhalt, Struktur und Zugänglichkeit der Informationsblätter, die sich nach den Erkenntnissen der Verhaltensforschung richten sollten. Die Aufsichtsbehörden schlagen Verbrauchertests vor.

Die ESAs regen in dem Bericht an, das Basisinformationsblatt an die digitalen Medien anzupassen und die Möglichkeiten der digitalen Veröffentlichung noch stärker zu nutzen. Es sollte möglich sein, visuelle Informationen einzubeziehen, Informationen mehrschichtig darzustellen und das Format für die Verwendung insbesondere auf Smartphones zu adaptieren. Denkbar seien auch interaktive Funktionen. Im Zusammenhang mit einer digitalen Weiterentwicklung sollte es auch machbar werden, ein stärker personalisiertes Informationsblatt bereitzustellen.

Kompromisse nötig

Klar ist in der Branche, dass es einen Kompromiss zwischen Vergleichbarkeit und Verständlichkeit geben werde und dass mit unterschiedlichen Ansätzen für verschiedene Produkttypen Kleinanleger fair, klar und nicht irreführend zu informieren seien. „Aus heutiger Sicht wäre mehr Flexibilität angesichts der unterschiedlichen Produktkategorien sinnvoll. Andererseits ist das nicht immer vereinbar mit dem Ziel der Vergleichbarkeit“, sagt Kiepke.

Die Aufsichtsbehörden empfehlen die Formulierung „angemessene Wertentwicklungsszenarien“ durch „angemessene Informationen über die Wertentwicklung“ zu ersetzen. Dies würde mehr Flexibilität bei der Darstellung der Wertentwicklung des Basisinformationsblatts ermöglichen. Zudem sollte die der Wertentwicklung der Vergangenheit bei Investmentfonds wieder aufgenommen werden. Ziel sei es gewesen, eine übersichtliche Darstellung zu bieten. „Aber beim Herunterbrechen der Daten in die unterschiedlichen Performanceszenarien stellt sich die Frage, ob der Kleinanleger das alles nachvollziehen kann“, sagt Thomas Otten von KPMG.

Mehr Raum sollte das Thema Nachhaltigkeit bekommen, so die ESAs. Dazu sollte ein komplett neuer Punkt in Artikel 8 Absatz 3 der Priips-Verordnung integriert werden, mit der Überschrift „Hat dieses Produkt ein nachhaltiges Anlageziel?“, heißt es im Bericht. Der derzeitige, vage Hinweis in der aktuellen Fassung (“gegebenenfalls einschließlich spezifischer ökologischer oder sozialer Ziele, die mit dem Produkt verfolgt werden“), sei dann zu streichen.