Pfandbriefrichtlinie kann globaler Standard werden
wbr Frankfurt
Die ersten Pfandbriefe im Rahmen der neuen EU-Richtlinie über Covered Bonds kommen derzeit auf den Markt. Allerdings erwarten die Banken ein eher ruhiges drittes Quartal, denn die Emittenten sind noch dabei, ihre Systeme umzustellen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie gilt seit dem 8. Juli.
Eines der Ziele der Pfandbriefrichtlinie ist auch der Schutz des Namens Covered Bond. Als in den vergangenen zehn Jahren immer mehr neue Länder Gesetze für Covered Bonds verabschiedeten, darunter auch solche, die mit KMU-Krediten unterlegt waren, wuchs auf dem Markt die Befürchtung, dass diese Strukturen zu Zahlungsausfällen führen und die Marke Pfandbrief beschädigen könnten. Die neuen nationalen Gesetze zur Umsetzung der Pfandbriefrichtlinie tragen nun zur Harmonisierung des Produkts in der EU und schützen damit den Namen vor ähnlichen Produkten.
„Die Pfandbriefrichtlinie setzt nicht nur einen EU-Standard, sondern hat auch das Potenzial, ein globaler Standard zu werden“, sagt Richard Kemmish, der als Berater an der Seite der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) an der Einführung neuer, nationaler Pfandbriefgesetze beispielsweise in Bulgarien, Kroatien und Lettland gearbeitet hat.
Es gibt mittlerweile auch Emittenten aus Kanada und Australien, die sich stark auf in Euro lautende Pfandbriefe stützen. In der ersten Jahreshälfte 2022 waren die Euro-Benchmark-Emissionen (über 500 Mill. Euro) aus Kanada mit 20,5 Mrd. Euro bei einem Gesamtemissionsvolumen von 118 Mrd. Euro sehr hoch. Analysten zufolge werden sich kanadische und australische Emittenten wahrscheinlich auch an die neuen EU-Standards für Pfandbriefe anpassen.
Emittenten außerhalb der EU steht es allerdings frei, sogenannte gedeckte Schuldverschreibungen zu verkaufen – ob es der EU gefällt oder nicht. So hat zum Beispiel die Schweizer Autoleasinggesellschaft Amag Leasing im November letzten Jahres Covered Bonds im Wert von 260 Mill. sfr auf den Markt gebracht. Die EU plant eine besicherte Schuldverschreibung für Vermögenswerte wie KMU-Kredite oder Autokredite, die gemäß der Richtlinie nicht den Namen Covered Bond tragen dürfen. Die Pfandbriefrichtlinie enthält eine Klausel, wonach die EU-Kommission bis Juli 2024 einen Bericht über das Potenzial der ESN als Anlageklasse erstellen muss und dann eine Gesetzesinitiative vorschlagen kann. Der Europäische Rat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die dieses Projekt vorantreibt.
Märkte in Mitteleuropa
Im Moment liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung neuer Märkte für klassische Pfandbriefe auch in Mitteleuropa. „Länder ohne einen funktionierenden Markt für gedeckte Schuldverschreibungen werden erkennen, dass sie diese in Zukunft zur Refinanzierung der schnell wachsenden Hypothekenkredite benötigen“, so Kemmish. Länder wie Bulgarien haben nur kleine Hypothekenmärkte, die aber wachsen werden. Ein weiterer Schub für Kredite ist zu erwarten, da Bulgarien plant, den Euro einzuführen. Kroatien wird schon im kommenden Januar der Eurozone beitreten.
Kemmish weist auch darauf hin, dass viele Banken in Mitteleuropa Tochtergesellschaften ausländischer Bankengruppen sind, zum Beispiel der Intesa Sanpaolo oder der Unicredit. Es gibt also genügend Fachwissen, um mit der Kreditvergabe und dem Pfandbriefgeschäft in diesen Ländern voranzukommen, sobald die Covered-Bond-Richtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt wurde.