Russische Banker in der Schweiz verurteilt
Vier Banker sind von einem Schweizer Berufungsgericht in Zusammenhang mit der Verwaltung von Geldern aus dem Umfeld des russischen Präsidenten Wladimir Putin schuldig gesprochen worden. Die Mitarbeiter der sich in Abwicklung befindlichen Schweizer Tochter der russischen Gazprombank hätten nicht abgeklärt, ob das Geld auf Konten des russischen Musikers Sergej Roldugin tatsächlich ihm gehörte. Das Gericht verhängte gegen die Banker bedingte Geldstrafen von bis zu 330.000 Franken.
Musiker Rodulgin als „Putins Brieftasche“ bekannt
2014 wurden bei der Gazprombank in Zürich zwei Konten eröffnet, für die Roldugin als wirtschaftlich Berechtigter angegeben wurde. Medienberichten zufolge ist der Cellist und Dirigent auch Patenonkel einer der Töchter Putins. Kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde er auf die Sanktionsliste der Schweiz gesetzt, der zufolge er in Moskau als „Putins Brieftasche“ bekannt ist.
Wirtschaftlich Berechtigten nicht geprüft
Zwei der drei Richter sprachen sich für einen Schuldspruch aus. Ihnen zufolge hatten es die Angeklagten vorsätzlich unterlassen zu prüfen, wer der wirtschaftlich Berechtigte der Konten sei, die aus Dividenden einer russischen Medienfirma gefüllt worden waren. Davon ausgehend müsse die Beteiligung Roldugins an dem Medienunternehmen über 100 Mill. Franken wert gewesen sein, hieß es.
Vermutung der Strohmann-Finanzierung
„Auch in St. Petersburg kann man nicht auf die Schnelle so viel Geld verdienen. Abklärungen oder Plausibilisierungen wären da geboten gewesen.“ Die Behauptung, dass die Beteiligung an der Medienfirma durch Löhne und Kredite finanziert worden sei, erachtete der Richter nicht als plausible Erklärung. „Das könnte auf eine Strohmann-Finanzierung hindeuten.“
Es gehe in dem Fall nicht um die Frage, wem die Gelder gehörten und ob sie aus illegalen Quellen stammten, sondern ob die geforderten Abklärungen gemacht worden seien. Banken in der Schweiz sind verpflichtet, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Vertragspartners bestehen.
Vorwürfe bestritten
Die vier Männer hatten sämtliche Vorwürfe bestritten und Freisprüche gefordert. Es habe keinen Anlass gegeben, an der wirtschaftlichen Berechtigung Roldugins zu zweifeln. Ein Sprecher der Angeklagten erklärte nach dem Urteilsspruch, dass sie erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wollten, um zu entscheiden, ob sie Berufung einlegen. Die nächste Instanz ist dann das Bundesgericht, das höchste Schweizer Gericht.