Schwarz-Rot ringt um Bankenabgabe
Schwarz-Rot ringt um Bankenabgabe
Von der Branche favorisierter Mittelstandsfonds ist wieder im Gespräch
wf Berlin
Die Altmittel aus der nationalen Bankenabgabe von 2,3 Mrd. Euro könnten mit der neuen schwarz-roten Koalition womöglich in einen neuen Mittelstandsfonds fließen. Zusammen mit der Kreditwirtschaft würde dieser Fonds auf bis zu 10 Mrd. Euro gehebelt. Große Mittelständler mit begrenztem Zugang zum Kapitalmarkt könnten daraus „Eigen- oder Fremdkapital für die digitale und klimaneutrale Transformation“ erhalten. Dies hat die CDU/CSU in die Arbeitsgruppe Wirtschaft laut Unterlagen in die Hauptverhandlung auf dem Weg zu einer schwarz-roten Koalition eingebracht. Die Gespräche hatten am Freitag in einer 19er Gruppe um Friedrich Merz (CDU), Markus Söder (CSU) und Lars Klingbeil (SPD) begonnen.
Für die Transformation
Die Kreditwirtschaft favorisiert es, die Altmittel aus der Bankenabgabe für Transformationsinvestitionen einzusetzen. Bei der Arbeitsgruppe Finanzen der künftigen Koalitionäre ist sie damit jedoch nicht durchgedrungen. Die Finanzarbeitsgruppe hat das geplante Modell der Ampel-Regierung aufgegriffen. Das Gesetz war wegen des Bruchs der Koalition aber auf der Strecke geblieben.

Demnach sollen die Altmittel dazu verwendet werden, das Defizite des Finanzmarktstabilisierungsfonds Soffin aus der Zeit der Finanzkrise zu reduzieren. Umstritten ist in der AG Finanzen, ob die Bankenabgabe künftig steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig sein soll. Die Union ist dafür, die SPD dagegen. Derzeit ist dies unerheblich, da der europäische Rettungsfonds SRF von der Kreditbranche mit knapp 80 Mrd. Euro so gut gefüllt ist, dass keine Abgabe anfällt.
Sicherheitspuffer obsolet
Die nationalen Altmittel wurden von 2011 bis 2014 von rund 400 deutschen Kreditinstituten in den Restrukturierungsfonds gezahlt, bis es zu einer europäischen Lösung kam. Sie blieben dort während der Aufbauphase des SRF als Sicherheit stehen. Da der Grund für die Erhebung der nationalen Abgabe weggefallen ist, muss der Bund über Rückgabe oder eine Verwendung entscheiden.