Siemens begibt erstmals ein Krypto-Wertpapier
bg Frankfurt
– Siemens hat erstmals ein Krypto-Wertpapier nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere begeben. Bei der Transaktion mit einem Volumen von 60 Mill. Euro, die dezentral auf einer öffentlichen Blockchain erfolgte, fungierte Hauck Aufhäuser Lampe als Registerführer und Zahlstelle. In die Inhaberschuldverschreibung investierten einer Mitteilung zufolge die DekaBank, die DZ Bank und Union Investment. Das Papier sei entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen für elektronische Wertpapiere in einem dezentralen Register auf einer öffentlichen Blockchain registriert worden. Die Sicherung der Private Keys erfolge über den hauseigenen Kryptoverwahrer von Hauck Aufhäuser Lampe, die Hauck Aufhäuser Digital Custody AG.
Ein Meilenstein
Die Transaktion wurde am Montag abgewickelt. In Form und Höhe der Emission sei damit „ein Meilenstein“ in der Entwicklung digitaler Wertpapiere in Deutschland gelegt worden, heißt es in der Mitteilung. In dieser dezentralen Struktur war dann auch keine Abwicklung über einen Zentralverwahrer oder einen Marketmaker notwendig – das ist der Vorteil von Blockchain-Systemen in der Wertpapierabwicklung. Die Parteien der Transaktion konnten somit direkt bilateral miteinander handeln und das Papier über das Register abwickeln. „Die Entwicklung digitaler Wertpapiere geht langsam, aber stetig voran. Unsere gemeinsame Transaktion zeigt eindrücklich, dass sowohl Industrie- als auch Finanzunternehmen von einer dezentralen Struktur im Kapitalmarkt überzeugt sind und darin ernsthaftes Potenzial sehen“, sagt Simon Seiter, Head of Digital Assets bei Hauck Aufhäuser Lampe.
Als Blockchain für die Abwicklung der Transaktion hatte Hauck Aufhäuser Lampe Polygon ausgewählt. Diese Blockchain hat einen geringen Energiebedarf und ist Ethereum-kompatibel. Kryptowertpapiere sind Wertpapiere, die nach dem Gesetz für elektronische Wertpapiere (eWpG) elektronisch auf einem dezentralen Register begeben werden. Hauck Aufhäuser Lampe hatte 2022 als eine der ersten Banken in Deutschland die vorläufige Erlaubnis zur Kryptowertpapierregisterführung erhalten.