Bankenregulierung

Streit um ESG bei Eigenkapitalregulierung

EU-Parlamentarier wollen grüne Finanzierungen bei den Eigenmittelanforderungen nach Basel III begünstigen. Der Sparkassenverband DSGV hält davon nichts.

Streit um ESG bei Eigenkapitalregulierung

wbr Frankfurt

Bis Anfang Dezember will das Europäische Parlament sich auf einen Kompromiss zur Umsetzung von Basel III verständigen. Anfang des Jahres 2023 könnte der Trilog als nächste Stufe des Gesetzgebungsverfahrens starten. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Ein immer wieder diskutiertes Thema bei den Verhandlungen ist der Dauerbrenner Nachhaltigkeit.

Im EU-Bankenpaket ist zu grünen Faktoren nichts vorgesehen, doch im Parlament werden verschiedene Aspekte diskutiert. Allerdings hatte sich schon die EBA zu den Nachhaltigkeitsfaktoren bei Eigenkapitalanforderungen bei der Anhörung im Parlament zurückhaltend geäußert. „Grüne Finanzierungen sind nicht von vorneherein risikoärmer. Wir erwarten, dass sich die Skepsis der EBA gegenüber Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Anhörungen dann auch in ihrem Bericht an die europäischen Gesetzgeber wiederfindet“, sagt Karl-Peter Schackmann-Fallis, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV.

Im Parlament werden mehrere Änderungsanträge in Richtung ESG debattiert. Einige Parlamentarier wollen geringere Eigenkapitalanforderungen für taxonomiekonforme Finanzierungen durchsetzen. „Wenn die Regulierung eine Finanzierung nur auf der Grundlage einer politisch gesetzten Taxonomie als per se risikoärmer oder -reicher einstufen würde, wäre das problematisch“, so Sparkassenvertreter Schackmann-Fallis.

ESG-Kredite wurden im mehreren Änderungsanträgen von Parlamentariern zum Dokument des Berichterstatters Jonas Fernandez angesprochen. Der finnische Abgeordnete Ville Niinistö (Grüne) beispielsweise schreibt in seiner Stellungnahme, dass bei der Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA) die Institute, die ESG-Risiken wie das Klimarisiko berücksichtigen, anders zu behandeln wären.

Eine Gruppe von Abgeordneten um Elisabetta Gualmini fordert die Schaffung einer Kategorie der sozialwirtschaftlichen Unternehmen, die grüne und nachhaltige Finanzierung in den Mittelpunkt des EU-Finanzsystems stellt. Ein solcher Ansatz würde den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden helfen, einen angemesseneren Aufsichtsansatz zu entwickeln. Letztlich geht es den Abgeordneten darum, den Zugang zu Finanzmitteln für sozialwirtschaftliche Unternehmen zu verbessern, was unter anderem zur Wiederbelebung der ländlichen Gebiete beitragen würde und den grünen Wandel sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze begünstige, so die Argumentation.

Prohibitive Risikogewichte

Einzelne EU-Abgeordnete fordern, Kredite im Zusammenhang zum Beispiel mit fossilen Energieträgern mit extremen Risikogewichten zu versehen. „Der Transformation der Wirtschaft, dem Übergang von braunen zu grünen Technologien, wäre damit ein Bärendienst erwiesen. Für Investitionen in den ökologischen Umbau könnte bei den geforderten Risikogewichten kein Finanzinstitut mehr Kredite geben“, sagt Schackmann-Fallis.

Die EU-Abgeordneten Pascal Canfin und Gilles Boyer hatten in ihrem Änderungsantrag verlangt, dass Banken Kredite im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern mit einer quasi prohibitiven Risikogewichtung von 1250% versehen sollten. Eine genauso hohe Eigenkapitalbelastung ist in einem weiteren Antrag auch für Risikopositionen im Zusammenhang mit Krypto-Assets zu finden. Bei solchen Werten dürfte Neugeschäft kaum mehr möglich sein.

Ebenfalls schwierig würde es für Bestandskredite im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, die mit einem Risikogewicht von 150% belegt werden sollen. Die Vorschläge des Baseler Ausschusses sehen keine Sonderbehandlung für solche Kredite vor. Innerhalb der Finanzbranche werden die Ideen daher eher als Verhandlungsmasse eingestuft. Offen bleibt aber dennoch, wie in den wichtigen Fragen die Entscheidungen von Parlament und Rat ausfallen.

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