Tauziehen um Open Finance
Tauziehen um Open Finance
EU-Kommission verkündet ihr Arbeitsprogramm
Am Mittwoch werden EU-Vizepräsident Maroš Šefčovič und EU-Kommissar Valdis Dombrovskis das Arbeitsprogramm der EU-Kommission präsentieren und über Pläne zur Vereinfachung der Vorgaben berichten. Dabei wird das Augenmerk vor allem den Dossiers gelten, die die EU-Behörde zurücknehmen möchte.
fed Frankfurt
Die EU-Kommission hat ambitionierte Ziele: Die Europäische Union soll „mutiger, einfacher und schneller“ werden. So lautet jedenfalls das Motto des Arbeitsprogramms, das EU-Kommissionsvize Maroš Šefčovič und der unter anderem für Bürokratieabbau zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis am Mittwoch vorstellen werden. Der bislang nicht veröffentlichte Entwurf für die relevanten Anhänge der Mitteilung, der der Börsen-Zeitung vorliegt, enthält eine umfangreiche Liste von Gesetzgebungsdossiers, die gestartet beziehungsweise weitergeführt werden sollen.
„Rücknahme“-Liste
Es enthält andererseits eine Übersicht von Gesetzesverfahren, die die EU-Kommission binnen sechs Monaten zurückziehen möchte. Unter den 28 Punkten, die dort aufgeführt sind, sorgt aktuell vor allem ein Thema für öffentliche Diskussionen, nämlich der Vorschlag, den geplanten Rechtsrahmen für den Zugang zu Finanzdaten zurückzunehmen, also die sogenannte Fida-Verordnung.
In Brüssel machten am Dienstag Spekulationen die Runde, die EU-Kommission könnte diesen Eintrag womöglich noch streichen – sozusagen in allerletzter Minute. Dem Vernehmen nach ist in der EU-Kommission noch nicht endgültig darüber entschieden worden, ob der Open-Finance-Gesetzgebungsvorschlag zurückgenommen werden soll oder nicht. Bekanntermaßen gibt es im Rat Staaten, die Fida ablehnen oder zumindest Vorbehalte haben. Zuletzt schien jedoch die Bemühung um eine Verständigung über Fida erkennbar, berichten mit dem Dossier vertraute Personen.
Erhebliche Belastungen
Fida, das „Framework for Financial Data Access“ zielt darauf, Hindernisse für Fintechs und andere Anbieter innovativer Payment-Lösungen abzubauen. Das Gesetz würde Banken und Versicherer verpflichten, Daten in standardisierter Form bereitzustellen. In dem Entwurf des Kommissionspapiers heißt es in diesem Zusammenhang, der Gesetzesvorschlag würde erhebliche Belastungen mit sich bringen.
Unter den anderen 27 Gesetzgebungsverfahren, die dem Entwurf zufolge nicht weiterverfolgt werden sollen, zählen zahlreiche EU-Verordnungen aus den Gebieten Umwelt, Fischerei, Landwirtschaft und Regionalpolitik sowie Gesetzesvorschläge, die mittlerweile überholt sind, beispielsweise weil ihre Inhalte teilweise in andere Richtlinien oder Verordnungen Eingang gefunden haben.
Weitere Initiativen in Planung
Die im Arbeitsprogramm vorgesehenen „Neuen Initiativen“ sind bemerkenswert oft als Vorschläge zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit oder zur Vereinfachung des EU-Regelwerks überschrieben. So plant die EU-Kommission laut dem Entwurf noch in diesem Jahr drei unterschiedliche „Omnibus“-Pakete zur Vereinfachung, beginnend mit dem bereits bekannten Vorstoß, der für den 26. Februar geplant ist und bei dem es um eine Reduzierung des Aufwands in der nicht-finanziellen Berichterstattung gehen soll. Für das zweite Quartal in den Kalender eingetragen ist ein Gesetzespaket, das sich auf die Senkung des Aufwands für kleine und mittlere Unternehmen und auf den Verzicht auf Papierdokumente konzentriert. Ebenfalls bis Sommer will die EU-Behörde Maßnahmen zur Vereinfachung von Investmentprozessen vorschlagen.