UBS bleibt von zusätzlichen Kapitalvorgaben verschont
Keine zusätzlichen Kapitalaufschläge
für die UBS
lee Frankfurt
Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch turnusmäßig den Bericht zur Too-big-to-fail-Regulierung vorgestellt. Die Bankenregulierung soll im Lichte der Notrettung der Credit Suisse durch die UBS überarbeitet werden. Laut Bundesrätin Karin Keller-Sutter sollen 22 Einzelmaßnahmen umgesetzt und 7 weitere geprüft werden. Zusätzliche Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung oder die ungewichtete Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio) für die UBS sind dabei nicht Bestandteil des Maßnahmenpakets.
In einer Stellungnahme des eidgenössischen Finanzdepartments heißt es, dass die in der aktuellen gesetzlichen Regelung enthaltene progressive Komponente bei den Eigenmittelanforderungen sehr wirksam sei: „Die Eigenmittelanforderungen an die neue UBS steigen dadurch bei
unveränderter Größe im Vergleich zu heute um rund 10%.“ Damit das Institut diese Herausforderung erfüllen kann, habe ihm die Schweizer Aufsichtsbehörde Finma im vergangenen Jahr eine schrittweise Übergangsfrist bis 2030 einräumen müssen.
Perspektivisch strengere Anforderungen als Wettbewerber
Nach dem Ende der Übergangsfrist werde die UBS damit ähnlich hohe
Going-Concern-Anforderungen und deutlich höhere Anforderungen an das
verlustabsorbierende Kapital (Total Loss-Absorbing Capacity, TLAC) erfüllen müssen als vergleichbare Banken im Ausland. Während die UBS dann ein verlustabsorbierendes Kapital in Höhe von 27,6% der Risikoaktiva vorhalten müsse, liege die Quote etwa bei der Deutschen Bank bei 24,2% und bei Morgan Stanley bei 21,5%. Die Ministerin verwies zudem auf die Umsetzung der finalen Basel-III-Standards, die in der Schweiz zeitgleich mit der Europäischen Union am 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen. Die Vorgaben für die Leverage Ratio seien schon heute in der Schweiz höher als im Ausland.
Als Konsequenz aus dem Fall Credit Suisse soll die Notenbank und schlimmstenfalls auch die Schweizer Regierung mehr Möglichkeiten bekommen, Banken bei Engpässen mit Liquidität zu versorgen. Zudem soll die Finma künftig die Möglichkeit erhalten, Geldbußen zu verhängen. Keller-Sutter zufolge geht es in dem Reformpaket außerdem darum, „Boni-Exzesse“ zu verhindern sowie die Abwicklung von Banken zu erleichtern.