UBS-Strafe schmilzt auf 1,8 Mrd. Euro
dz Zürich
Die Schweizer Großbank UBS kommt im französischen Steuerstreit deutlich günstiger weg als ursprünglich befürchtet. Der Pariser Cour d’appel ordnet die Einziehung der 2014 geleisteten Kautionszahlung von rund 1 Mrd. Euro sowie die Leistung einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 800 Mill. Euro an.
2019 war die Bank in erster Instanz noch zu einer Gesamtstrafe von 4,5 Mrd. Euro verurteilt worden. Die UBS war der qualifizierten Geldwäsche beziehungsweise der Beihilfe zum Steuerbetrug angeklagt. Außerdem soll sie ohne Lizenz in Frankreich Kunden angeworben haben.
Eine Strafreduktion war erwartet worden, wenn auch nicht im vorliegenden Umfang. Noch liegt keine Urteilsbegründung vor, aber der Grund für die Strafreduktion dürfte ein Urteil des französischen Kassationshofes aus dem Jahr 2019 sein, das eine andere Berechnung des Bußgelds verlangt. Die erste Instanz hatte die Gesamtsumme der hinterzogenen Mittel zur Berechnung der Bußgeldsumme herangezogen. Die neue Methode verlangt hingegen, dass sich die Strafe nur auf die Erträge aus dem versteckten Kapital beziehen darf. Die Bank hatte ursprünglich sogar einen Freispruch angestrebt und in der zweiten Instanz versucht, die EU-Staaten in die Verantwortung zu ziehen.
Die Bank hatte mit Blick auf den zweiten Prozess das eigene Rechtsteam neu aufgestellt und die Verteidigungsstrategie geändert. Ins Zentrum rückte die UBS das Zinsbesteuerungsabkommen, das die EU 2004 mit der Schweiz abgeschlossen hatte. In dem Abkommen einigten sich die Parteien darauf, Zinserträge aus Ausländerkonten mit einer Quellensteuer zu belegen, so dass die Schweiz das steuerliche Bankgeheimnis für ihre ausländischen Kunden wahren konnte.
Klar war aber von Anfang an, dass das System nicht geeignet war, die Steuerflucht wirkungsvoll zu unterbinden. Das Argument der Mitverantwortung der EU-Länder ließ das Pariser Berufungsgericht offensichtlich nicht gelten. Die Bank prüft, ob sie das Verfahren weiterführt.