Reform der Riester-Rente

Versicherer kämpfen für Verrentungspflicht in der geförderten Altersvorsorge

Der Streit zwischen Versicherungswirtschaft und Fondsbranche über ein gefördertes Altersvorsorgedepot plus Auszahlplan spitzt sich zu. Der Verband GDV holt sich argumentativen Beistand aus der Wissenschaft, um sich in der Reform der Riester-Rente für eine Fortsetzung der Verrentungspflicht starkzumachen.

Versicherer kämpfen für Verrentungspflicht in der geförderten Altersvorsorge

Versicherer kämpfen für Verrentungspflicht

GDV stemmt sich gegen die Option eines Auszahlungsplans in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge

Der Streit zwischen Versicherungswirtschaft und Fondsbranche über ein gefördertes Altersvorsorgedepot plus Auszahlplan spitzt sich zu. Der Verband GDV holt sich argumentativen Beistand aus der Wissenschaft, um sich in der Reform der Riester-Rente für eine Fortsetzung der Verrentungspflicht starkzumachen.

jsc Frankfurt

Die deutschen Versicherer suchen in der laufenden Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge einen Schulterschluss zur Wissenschaft, um die Pflicht zur Verrentung zu bewahren. Die Option eines Auszahlungsplans, der ab dem 85. Lebensjahr enden kann, berge die Gefahr von Altersarmut, sofern eine Person noch älter wird, sagte Andreas Richter, Institutsdirektor des Instituts für Risikomanagement und Versicherung der Universität in München, am Donnerstag auf einer digitalen Pressekonferenz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Es kann nicht im Interesse des Steuerzahlers sein, so etwas zu fördern“, ergänzte Jörg Schiller, Lehrstuhlinhaber für Versicherungswirtschaft und Sozialsysteme an der Universität Hohenheim.

Mit dem Aufgebot der Ökonomen versucht der GDV, ein Kernelement der vorgeschlagenen Reform der Riester-Rente zu diskreditieren: Denn der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium vom 23. September sieht ein Altersvorsorgedepot plus Auszahlungsplan als zusätzliche Alternative zu einer lebenslangen Leibrente vor. Das Modell hatte die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ im Juli 2023 in ihrem Abschlussbericht angeregt, allerdings unter dem Hinweis, dass der privaten Altersvorsorge dann keine „Ersatzfunktion“ bei sinkender gesetzlicher Rente zukommen dürfe.

Schlagabtausch mit Fondsbranche

Der Bund der Versicherten und der Verbraucherzentrale Bundesverband befürworten den Wegfall einer Verrentungspflicht. Auch der deutsche Fondsverband BVI stellt sich hinter einen Auszahlungsplan. In den vergangenen Wochen hatten sich GDV und BVI in öffentlichen Stellungnahmen einen Schlagaustausch dazu geliefert, ob ein Auszahlungsplan eine sinnvolle Alternative zu einer Leibrente sein kann. Dabei geht es für die konkurrierenden Branchen um viel Geschäft. Im bisherigen Riester-System stellt die Assekuranz die Mehrzahl der Verträge.

Eine Stellungnahme zur Reform hat der GDV für Freitag angekündigt. Der Verband will seinen Vorstoß nicht als grundsätzliche Kritik an dem Gesetz verstanden wissen: In der Tiefzinsphase habe die Beitragsgarantie der Riester-Rente den Spielraum für eine chancenorientierte Kapitalanlage zu stark beschnitten, sagte Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands und verantwortlich für das Thema Altersvorsorge. „Die Reform ist überfällig.“

Warnung vor „Zockerei“

Ausdrücklich begrüßt der Verband eine „kapitalmarktnahe Rente“: Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, dass nur 80% der Beiträge in der Anzahlphase für eine feste Rente eingesetzt werden, während der verbleibende Teil des Kapitals in veränderlicher Höhe verrentet werden darf. Damit sei eine um rund 40% höhere Auszahlung realistisch, wie der GDV in einer Simulationsrechnung ermittelt haben will.

Eine mögliche Anlage in Einzelaktien im geplanten Altersvorsorgedepot lehnt der GDV ab. Das könne zulasten der Streuung gehen. GDV-Vertreter Schumann warnte vor einer „mit Steuergeldern finanzierten Zockerei“.

Kritisch zeigt sich der Verband auch zu der neuen Fördermethodik: Sie könne Alleinerziehende mit geringem Einkommen im Vergleich zur Riester-Förderung benachteiligen, monierte Schumann. Die Grundzulage von 175 Euro und die Kinderzulage von – je nach Geburtsjahr – 185 Euro oder 300 Euro fällt für künftige Verträge weg. Stattdessen sollen 20 Cent Grundzulage und 25 Cent Kinderzulage für jeden eingezahlten Euro fließen. Für Geringverdienende soll es einen Bonus von 175 Euro pro Jahr geben, der Kinder allerdings nicht zusätzlich berücksichtigt.

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