„Wir wünschen uns Ausnahmen für Förderbanken“
Im Gespräch: Gabriela Pantring
„Wir wünschen uns Ausnahmen für Förderbanken“
Die Vize-Vorstandsvorsitzende über EU-Vorgaben für Nachhaltigkeit, aufwendige Berichtspflichten sowie Zuschüsse und Garantien für die Transformation
fed Brüssel
In der Debatte über Nachhaltigkeitsvorgaben meldet sich die Vize-Vorstandschefin der NRW.Bank, Gabriela Pantring, zu Wort: „Wir wünschen uns Ausnahmen für Förderbanken.“ Es gebe Öffnungsklauseln im EU-Recht. Allerdings sei der parlamentarische Prozess dazu in Deutschland noch nicht abgeschlossen.
Sie erinnert daran, dass ihr Haus auch Investitionen von Unternehmen unterstütze, die sich gerade erst auf den Weg in Richtung „dunkelgrün“ machten. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, ob Förderbanken nicht von bestimmten Nachhaltigkeitsanforderungen ausgenommen werden sollten. „Ein Beispiel ist etwa die Taxonomiequote, also die Green Asset Ratio, denn die hat aktuell überhaupt keine Steuerungswirkung für uns“, erklärt die Managerin.
Die Taxonomie als grünes Klassifikationssystem und die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die CSRD, haben nach Pantrings Einschätzung das Bewusstsein der Unternehmen, der Banken und der Kommunen für die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens geschärft: „Das ist gut.“ Die NRW.Bank unterstütze grundsätzlich das Ziel, eine höhere Datenverfügbarkeit und -qualität sowie einheitliche Standards zu erreichen. Jedoch erkennt Pantring auch kritische Punkte.
Immenser Reporting-Aufwand
So verlange die EU eine so umfangreiche Sammlung von Daten, dass sie eine Belastung vor allem für kleine Firmen und Kommunen darstelle. „Der Aufwand für das Reporting ist immens.“ Die CSRD sehe 1.100 Datenpunkte vor – von Wasserschutz bis hin zu Arbeitsbedingungen. Unternehmen müssten definieren, welche für sie wesentlich seien. Aber selbst dann blieben Hunderte Datenpunkte übrig.
Nordrhein-Westfalen habe sich vorgenommen, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dafür seien jährlich Investitionen von 50 Mrd. Euro bis 70 Mrd. Euro notwendig. „Der regulatorische Rahmen, den die EU setzt, darf deshalb nicht zu kleinteilig sein, denn dann wird es noch schwieriger.“ Die NRW.Bank sei haushaltsunabhängig. Sie finanziere sich vollständig an den Kapitalmärkten und emittiere etwa auch grüne Anleihen. „Wir müssen den Investoren also sowieso darlegen, dass wir uns an den gängigen Marktstandards – beispielsweise den ICMA Green Bond Principles – orientieren, auch um transparent nachzuweisen, dass wir mit einem Investment etwas erreichen, was die Bezeichnung als grüne Finanzierung rechtfertigt“, so Pantring. Aber statt, wie in der EU-Taxonomie gefordert, noch granularer Daten sammeln zu müssen, wäre es gut, wenn die Förderbanken auch auf wissenschaftliche Einordnungen abstellen dürften. Dabei sollten, wie bei thematischen Anleihen bereits etabliert, auch Einschätzungen von Experten ausreichen, dass ein bestimmtes Vorhaben helfe, nachhaltige Ziele zu erreichen.
Angesprochen auf den EU-Förderrahmen, findet es Pantring wichtig, dass die EU auch künftig Zuschüsse zur Verfügung stelle. Denn bestimmte Transformationsvorhaben funktionierten nur, wenn man sie bezuschusst, etwa experimentelle Forschung oder industrielle Entwicklung – „da sind nicht nur Bankfinanzierungen nötig, sondern auch Geld aus dem EU-Haushalt“. Zudem sollte „Invest EU“, der große Garantierahmen der EU, unbedingt erhalten bleiben. Die NRW.Bank habe zwar bisher noch keinen Garantievertrag mit der EU-Kommission abgeschlossen. Aber: „Wir haben uns erfolgreich als sogenannter Durchführungspartner beworben, und ich bin zuversichtlich, dass wir noch die eine oder andere Produktidee mit der EU-Kommission ventilieren werden, etwa bei der Wagniskapitalfinanzierung.“
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der NRW.Bank, Gabriela Pantring, macht sich im Gespräch mit der Börsen-Zeitung dafür stark, dass Förderbanken nicht alle Nachhaltigkeitsvorgaben der EU erfüllen müssen. Ein Beispiel für eine Anforderung, für die sie eine Ausnahme wünscht, ist die Green Asset Ratio.