Branche hofft auf EU-Gesetzesvorschlag bis Mitte Juni
Marktteilnehmer hoffen auf EU-Gesetzesvorschlag bis Mitte Juni
Sorgfalts-, Transparenz und Eigenkapitalpflichten im Zentrum
Die Verbriefungsbranche setzt auf Änderungen bei Sorgfaltspflichten, Offenlegungsformularen und Eigenkapitalanforderungen. Aber nicht alle EU-Institutionen unterstützen die Pläne für Gesetzesänderungen.
Von Michael Marray, Frankfurt
Der Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zu Änderungen an der EU-Verbriefungs-Verordnung wird unbestätigten Berichten zufolge voraussichtlich am 17. Juni veröffentlicht werden. Fast alle in der Branche sehen darin eine große Chance, die sehr hohen Eigenkapitalanforderungen für das Halten von Asset-Backed-Securities-Tranchen zu senken und Änderungen an den aufwändigen Sorgfaltspflichten sowie an den, wie Beobachter es nennen, „berüchtigten ESMA-Vorlagen“ für Emittenten vorzunehmen.
Doch obwohl die politische Unterstützung für Verbriefungen so groß ist wie seit der Finanzkrise 2008 nicht mehr, sind nicht alle davon überzeugt. Deutschland und Frankreich haben sich an vorderster Front für eine Änderung der Verordnung eingesetzt. Die Niederlande, ein großer Emittent von Asset-Backed-Securities, stehen der Notwendigkeit einer Gesetzesänderung jedoch neutral gegenüber. Und die Europäische Zentralbank ist skeptisch, was die Notwendigkeit weiterer Änderungen der EU-Regeln nach dem so genannten Quick Fix von 2020 angeht.
In den vergangenen Jahren hat sich die EZB-Bankenaufsicht zu einem starken Befürworter der synthetischen Verbriefung als Möglichkeit für Banken entwickelt, Risiken aus ihren Bilanzen an Investoren weiterzureichen und eine Kapitalentlastung zu erzielen. Die Notenbank ist mit der Entwicklung dieses Marktes zufrieden. Daher konzentriert sich die EZB derzeit mehr auf ihr eigenes Schnellverfahren für die Genehmigung von Transaktionen mit signifikantem Risikotransfer durch die Aufsichtsbehörden (siehe separaten Bericht unten).
Markt hat immer noch zu kämpfen
Weniger zufrieden fällt die Bewertung der Marktteilnehmer aus. „Europa ist weltweit ins Hintertreffen geraten, was den Beitrag seines Verbriefungsmarkts zur Finanzierung seiner Wirtschaft angeht“, sagt Rob Koning, Direktor der Dutch Securitisation Association. "Bei vielen EU-Geschäften behalten die Banken die vorrangige Tranche zurück, um sie als Sicherheit bei ihren Zentralbanken zu verwenden, so dass die Einbeziehung dieser zurückbehaltenen Tranchen in die Emissionszahlen den EU-Markt viel größer erscheinen lässt, als er ist.“ Die Zahlen ohne die einbehaltenen Tranchen zeigten, dass Europa weit hinter Märkten wie den Vereinigten Staaten oder Japan zurückbleibe.
„Wir fordern die EU-Kommission auf, die Hauptprobleme anzugehen, die die Effektivität des europäischen Verbriefungsmarktes einschränken, nämlich die aufsichtsrechtliche Behandlung, die Transparenzanforderungen und die Sorgfaltspflichten“, so Koning weiter. „Die Finanzierungsprobleme der EU müssen dringend angegangen werden. Daher ist es unklug, in einer sich wandelnden Welt, in der globale Vereinbarungen immer unzuverlässiger werden, auf Lösungen aus Basel zu warten.“
Bericht der Aufsichtebehörden
Am 31. März haben die Europäischen Aufsichtsbehörden (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, Europäische Bankaufsichtsbehörde, Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) ihren Bericht über die Verbriefungsverordnung veröffentlicht. Wie Ian Bell, CEO des in London und Paris ansässigen STS-Verifizierungsanbieters PCS, erläutert, sind die EU-Aufsichtsbehörden gesetzlich verpflichtet, alle drei Jahre einen Bericht zu erstellen. Dieser Bericht habe jedoch an Bedeutung gewonnen, da er zu einer Zeit vorgelegt werde, in der die Europäische Kommission über mögliche tiefgreifende Änderungen des Verbriefungsrahmens nachdenke.
Der Bericht enthalte viel Gutes“, sagt Bell, aber auch einige enttäuschende Schlussfolgerungen, die jedoch nicht überraschend sind, wenn man sich die öffentlichen Erklärungen ansehe, die zuvor von einer oder mehreren der EU-Aufsichtsbehörden abgegeben wurden. Bells Einschätzung zufolge scheine die Behörden in einigen der heikleren Fragen froh zu sein, das Paket ohne Empfehlung an die Europäische Kommission weiterzugeben.
Bereits am 18. Februar veröffentlichte die EU-Kommission eine Aufforderung zur Stellungnahme in Bezug auf die Neufassung der Verbriefungs-Verordnung. Diese Konsultation lief bis 26. März. Die Branche hofft insbesondere auf Erleichterungen der Sorgfaltspflichten, da Investoren beim Kauf von ABS-Tranchen eine besondere Analyse durchführen müssen, was bei anderen Anlageformen nicht der Fall ist.
Unzufriedenheit mit Due-Diligence-Anforderungen
In ihrer Antwort auf die Aufforderung zur Stellungnahme schrieb die Managed Funds Association (MFA), dass „die Anforderungen der Verbriefungsverordnung an die Sorgfaltspflicht ein erhebliches, unnötiges Hindernis für AIFMs (Verwalter alternativer Investmentfonds) und potenzielle Verbriefungsanleger darstellen“.
Die Offenlegung ist ein weiterer wichtiger Punkt für viele Akteure in der Branche. Sie fordern, die sehr große Anzahl von Datenfeldern zu straffen, die vom Emittenten ausgefüllt werden müssen - und von denen viele Emittenten sagen, dass sich nur wenige Investoren überhaupt die Mühe machten, sie zu lesen.
Auch an den hohen Eigenkapitalanforderungen für Investoren, die ABS-Tranchen gegenüber anderen Anlageklassen benachteiligten, sollen Änderungen vorgenommen werden, so der Wunsch von Emittenten und anderen Marktteilnehmern.
Die Europäische Kommission hält bisher an ihrem ehrgeizigen Zeitplan für einen Vorschlag bis zum Ende des zweiten Quartals fest. Allerdings stehen die Brüsseler Beamten derzeit unter dem Druck, eine ganze Reihe von Regulierungsinitiativen der neuen EU-Kommission abarbeiten zu müssen, und einige Teilnehmer der Verbriefungsbranche glauben, dass es zu einer Verschiebung in die Sommerpause kommen könnte, was eine Veröffentlichung Anfang September bedeuten würde. Aber selbst dann würde, gemessen an den üblichen Brüsseler Zeitplänen, die Überprüfung der Verbriefungsverordnung im Eiltempo voranschreiten.