Hartes Ringen um Regeln für mittlere und kleine Institute
FOKUS: Bankenabwicklung
Hartes Ringen um Regeln für mittlere und kleine Institute
Kontroversen um Super-Präferenz und Umfang des Einlegerschutzes
Bei den Verhandlungen über das CMDI-Gesetzespaket ist nicht mit einer schnellen Verständigung zu rechnen. Das liegt an den weit auseinanderliegenden Positionen in Rat und EU-Parlament.
fed Frankfurt
Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament und den nationalen Regierungen im EU-Rat über Abwicklungsregeln für mittlere und kleinere Institute im Rahmen des Gesetzespakets CMDI (Crisis Management and Deposit Insurance) verlaufen bislang sehr zäh. Vertreter der Aufsichtsbehörden, der Politik und der Kreditwirtschaft dokumentierten mit ihren Stellungnahmen anlässlich einer Fachkonferenz der BaFin, dass es nach wie vor erhebliche Kontroversen über eine ganze Reihe einzelner Elemente des CMDI-Vorschlags gibt. Zudem signalisiert eine interne Zusammenfassung der EU-Ratspräsidentschaft über die Auftakt-Sitzung des Trilogs, dass sich das Dossier als eine ganz harte Nuss erweisen dürfte. Dem Rats-Arbeitspapier zufolge konnten sich die Ko-Gesetzgeber nicht einmal auf die Tagesordnung des Treffens verständigen.
Kern der Meinungsdifferenzen bei der ersten Trilog-Sitzung war der Umgang mit dem Thema „Institutssicherung“. Institutssicherungssysteme sind Haftungsgemeinschaften, die vollständigen Gläubigerschutz gewährleisten – etwa in den Verbünden der deutschen Sparkassen oder auch der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken. Das EU-Parlament besteht darauf, das Thema separat zu behandeln. Der Rat lehnt dies entschieden ab.
Kluft zwischen Parlament und Rat
Die Positionen von Rat und EU-Parlament unterscheiden sich nicht nur untereinander, sie weichen auch deutlich vom Vorschlag der EU-Kommission ab. Das gilt insbesondere für die „Allgemeine Ausrichtung“, also die Verhandlungsposition des Rats.
Deutliche Unterschiede gibt es beispielsweise mit Blick auf den Umfang des Einlegerschutzes. So schlägt die EU-Kommission einen umfassenderen Einlegerschutz vor als das EU-Parlament und erst recht als der Rat. Strittig ist, ob nur die gedeckten Einlagen (bis 100.000 Euro) gesichert werden sollen oder auch die Depositen von Kleinfirmen und Privaten, die darüber hinausgehen, oder sogar noch weitere Einlagen. Uneins sind die EU-Gremien auch in der Frage, inwieweit sich die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung von Störungen der Realwirtschaft sowohl auf die nationale und die regionale Ebene konzentrieren sollte.
Auf einen kleinen, aber bedeutenden Unterschied zwischen den aktuellen EU-Vorgaben und dem Vorschlag der EU-Kommission wies bei der Fachkonferenz BaFin-Referatsleiter Sven Balder hin. Derzeit soll eine Abwicklung einer Insolvenz vorgezogen werden, falls eine Abwicklung besser geeignet ist. Im Entwurf der EU-Kommission geht es derweil darum, dass eine Abwicklung geraten erscheint, falls eine Insolvenz nicht besser geeignet sei – sozusagen eine Umkehr der Beweislast.
Zank über Zugriff auf Einlagensicherung
Weit auseinander liegen Parlament und Rat auch beim Thema „Superpräferenz“. Der Rat hat in seiner Positionierung die von der EU-Kommission vorgeschlagene Aufhebung vom „Super-Präferenzstatus“ nationaler Einlagensicherungssysteme wieder gestrichen. Um die Abwicklung auch mittelgroßer Banken zu finanzieren, sollen die europäischen Abwickler Zugriff auch auf Mittel der nationalen Einlagensicherungssysteme erhalten. Und das geht nur, wenn deren besondere Stellung in der Gläubigerhierarchie fällt. Das EU-Parlament unterstützt die Idee der EU-Kommission, der EU-Rat ist strikt dagegen.
In einer Paneldebatte anlässlich der Fachkonferenz unterstrich der zuständige Referatsleiter des Bundesfinanzministeriums, Ingo Liebach, dass die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für CMDI „sehr kritisch“ und als zu weitgehend bewerte. Vor allem monierte er, dass Institutssicherungssysteme durch den Vorschlag gefährdet würden. In Europa werde derzeit viel über Vereinfachung geredet, CMDI aber stelle ganz im Gegenteil einen Mehraufwand für kleinere Institute dar.
Gros derKleinbanken nicht betroffen
Karen Braun Munzinger aus dem Führungsgremium des EU-Abwicklungsrats (Single Resolution Board) erinnerte hingegen daran, die praktischen Erfahrungen der vergangenen Jahre in Euroland hätten den Rückgriff auf Lösungen gezeigt, bei denen doch wieder Steuerzahlergeld eingesetzt werden musste. Sie unterstrich, wie wichtig es sei, dass die Abwicklungsinstrumente auch für mittlere Institute zu Verfügung stünden. Im Übrigen gehe ihre Behörde davon aus, dass sich für das Gros der 2000 Banken im Euro-Raum durch CMDI nichts ändere. Bei der Gruppe der Banken, die derzeit noch nicht unter das Abwicklungsregime fallen, die aber trotzdem für eine Insolvenz zu bedeutsam seien, habe die Aufsicht eine geringe Zahl von Instituten vor Augen, allenfalls niedrig zweistellig.