Assekuranz dringt auf mehr als Pflichtversicherung bei Hochwasserschäden
Pflichtversicherung reicht Assekuranz nicht aus
Hochwasserschäden bleiben auch bei Versicherung nicht aus – GDV mahnt wirksamen Schutz vor Klimafolgen an
wf Berlin
In der politischen Debatte über eine Elementarschadenpflichtversicherung dringt die Assekuranz auf wirksamen Schutz vor Hochwasser und Anpassung an die Folgen der Klimaänderung. Lediglich eine Pflichtversicherung reicht der Branche nicht aus: „Naturkatastrophen verschonen Häuser doch nicht, nur weil sie versichert sind“, mahnte Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherungsverbands GDV, vor der Presse in Bad Neuenahr. Die Menschen und ihr Lebensraum müssten vor Wetterextremen geschützt werden. Am 20. Juni tagen die Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit dem Bund und beraten unter anderem über die Folgen der Hochwasserschäden.
Prävention vor Extremwetter
Die Versicherungswirtschaft setzt auf ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung. Die Vorkehrungen zu Prävention reichen der Assekuranz nicht aus. Das Ahrtal sei nach der Flutkatastrophe 2021 heute immer noch wenig geschützt – wie viele andere Orte in Deutschland, monierte der GDV in Bad Neuenahr. Die Kosten durch die Flut im Ahrtal und der Erft im Juli vor drei Jahren summieren sich auf 40,5 Mrd. Euro. Mehr als 180 Menschen starben. Es war laut Bundeswirtschaftsministerium das Extremwetterereignis mit den größten Schäden in der deutschen Geschichte. Versichert waren nur Schäden von 8,4 Mrd. Euro.
Der GDV hat einen Forderungskatalog gegen Naturschutzgefahren aufgestellt. Unabhängig von der Ausgestaltung einer Versicherungslösung sollten demnach mehrere Punkte berücksichtigt werden: Bundesweit soll es ein Naturgefahrenportal geben, das Information über Risiken, Gefahren und Möglichkeiten der Prävention für Hausbesitzer transparent macht. Bestehende Regelwerke zur Prävention und Klimafolgenanpassung müssten konsequent angewendet und die Schutzmaßnahmen vorangetrieben sowie hinreichend finanziert werden. Die Gesetzgebung für klimagerechtes Planen, Bauen und Sanieren müsse angepasst werden. Zudem fordert der GDV einen Baustopp für Neubauten in Überschwemmungsgebieten und die Entsiegelung von Flächen.
Weil gegen Buschmann
In der Debatte um eine Pflichtversicherung gegen Hochwasser und andere Elementarschäden lehnt Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) den jüngsten Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ab. „Das hilft nicht wirklich, das ist eher weiße Salbe“, sagte der SPD-Politiker laut Nachrichtenagentur Reuters in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“. Ziel müsse es vielmehr sein, dass die Versicherungsgemeinschaft wesentlich größer werde. „Wer besondere Risiken hat, der muss auch mehr zahlen als andere“, sagte Weil. Möglicherweise könne eine Obergrenze für Schäden fixiert werden. Weil plädiert für eine Pflichtversicherung. Der Staat könne nicht immer einspringen. „Das werden wir uns auf Dauer nicht leisten können.“
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte jüngst im Bundestag angekündigt, die Elementarschadenversicherung werde Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Juli sein. Aus dem Bundesjustizministerium war jüngst bekannt geworden, dass die Bundesregierung von den Ländern mehr Prävention erwartet, um Schäden zu verhindern, und durch eine Angebotspflicht der Versicherer eine höhere Versicherungsquote gegen Elementarschäden erreichen will. Derzeit sind mehr als 50% der Immobilieneigentümer in gefährdeten Gebieten nicht versichert, weil die Prämien zu teuer sind oder sie keinen Versicherer finden. Die Lösung aus dem Haus Buschmann belässt die Annahme des Angebots freiwillig. Die Assekuranz setzt dagegen auf eine Opt-out Lösung. Der Versicherungsnehmer muss sich aktiv gegen das Angebot aussprechen. Das Haus von Buschmann will ohne staatliche Rückversicherung und ohne Staatsgarantien auskommen.