ESG-Kategorien

BaFin übernimmt ESMA-Leitlinie für nachhaltige Fonds

Noch ist nicht im Detail klar, wie stark deutsche Fondsadressen ihre nachhaltigen Fonds anpassen müssen, um den neuen EU-Leitlinien zu entsprechen. Die BaFin stimmt die Branche gleichwohl bereits auf eine Umsetzung im Frühjahr 2025 ein.

BaFin übernimmt ESMA-Leitlinie für nachhaltige Fonds

BaFin führt EU-Regeln für grüne Fonds ein

Leitlinien greifen ab Frühjahr 2025 – ESMA fordert gesetzlichen Rahmen aus Brüssel

jsc Frankfurt

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin will die europäischen Leitlinien für die Bezeichnung nachhaltiger Fonds zügig umsetzen: Bereits im Frühjahr des kommenden Jahres müssen Fondsgesellschaften die Namen ihrer Produkte an die Leitlinien anpassen, wie die Aufsicht am Donnerstag erklärte. Für alle neu aufgelegten Fonds gelten die Regeln voraussichtlich ab Herbst – die BaFin berücksichtigt sie aber schon heute.

Die grundsätzlichen Kategorien hat der EU-Wertpapierregulator ESMA bereits festgesetzt: Umwelt, Soziales und die Governance zählen als Teilkategorien ebenso zu der Leitlinie wie die Aussicht auf eine bestimmte Wirkung oder auf einen Übergang („Transition“). Die Fonds müssen 80% des Vermögens entlang der Kriterien investieren und Ausschlüsse beachten.

Die Fondsanbieter können ihre Produkte aber erst anpassen, wenn auch eine deutsche Fassung vorliegt. Ab diesem Zeitpunkt wird klar sein, mit welchen Wörtern die Kategorien jeweils bezeichnet werden dürfen. Ziel ist eine Vergleichbarkeit von Fonds und die Vermeidung irreführender Angaben („Greenwashing“).

„Verwaltungspraxis“ abgelöst

Die BaFin hatte schon 2021 Regeln für die Bezeichnung von deutschen Fonds vorbereitet. Auch wenn sie im Folgejahr von einer Richtlinie Abstand nahm, wendete die Aufsicht die Regeln im Rahmen einer „Verwaltungspraxis“ auf neue Fonds an. Mit den ESMA-Leitlinien sind die alten Regeln obsolet. Die europäischen Vorgaben sind laut BaFin zum einen weiter gefasst, weil sie neben Publikumsfonds auch Spezialfonds umfassen, zum anderen aber weniger weitreichend, weil sie sich nur auf den Fondsnamen, nicht aber auf zugehörige Werbeaussagen im Vertrieb beziehen.

Wunschliste an EU-Kommission

Die ESMA ruft unterdessen die kommende EU-Kommission dazu auf, das nachhaltige Finanzwesen durch neue Gesetze zu stärken: Eine Kategorisierung von Produkten soll dabei in das europäische Regelkorsett eingefügt werden. Auch das Prinzip der „Transition“, wonach nachhaltige Fonds auch weniger vorbildliche Unternehmen auswählen dürfen, um auf einen Wandel hinzuwirken, soll demnach eingefügt werden.

Die EU-Taxonomie, die nachhaltige Geschäftsfelder definiert, sollte aus Sicht der ESMA Dreh- und Angelpunkt in der Bewertung von Nachhaltigkeit sein und in alle Regulierungsvorhaben einfließen. Dazu sollte die Taxonomie über Kriterien zum Klimawandel hinaus weiterentwickelt werden, also auch Sozialkriterien und weitere Umweltaspekte enthalten – ein Vorhaben, das bereits seit Jahren stockt. Auch empfiehlt die ESMA weitere Standards für ESG-Daten.

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