Altersvorsorge

Aktienrente startet mit einem Bundesdarlehen

Nach den Plänen der Bundesregierung soll eine Aktienrente die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen. Nun sind erste Details bekannt geworden – samt zeitlichem Fahrplan.

Aktienrente startet mit einem Bundesdarlehen

wf Berlin

Mit einem Darlehen von 10 Mrd. Euro will die Bundesregierung den Einstieg in die Aktienrente als Zubrot zur gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren. Darauf hat sich laut einem Papier aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums das von Christian Lindner (FDP) geführte Ressort mit dem Sozialministerium und dem Wirtschaftsministerium geeinigt. Das Vorhaben soll 2023 mit der Gesetzgebung zum „Fahrplan Altersvorsorge“ im ersten Halbjahr starten, so dass die Institution noch 2023 die Aufgabe übernehmen kann. Erträge aus dem zunächst kreditfinanzierten Kapitalstock „Aktienrücklage“ sollen von 2030 an die gesetzliche Rentenversicherung stärken und den Bundeszuschuss entlasten. 2022 beträgt der Zuschuss 117 Mrd. Euro, einschließlich versicherungsfremder Leistungen wie der Mütterrente.

Kapitalstock noch zu gering

Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) begrüßt den Schritt. Mit Aktien ließen sich langfristig attraktive Renditen von 6% bis 9% erwirtschaften. Sie seien ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfeste Altersvorsorge in Deutschland. Der aktuell geplante Kapitalstock werde allerdings das Wachstum des Bundeszuschusses nicht annähernd mit ausreichenden Erträgen dämpfen, warnt das DAI. Bis 2060 werde der Zuschuss auf mindestens 260 Mrd. Euro – Inflation unberücksichtigt – steigen, um das aktuelle Rentenniveau zu halten.

Zur Verwaltung des Kapitalstocks will die Bundesregierung eine unabhängige öffentlich-rechtliche Stelle gründen. Diese soll per gesetzlichem Auftrag über die grundlegende Ausrichtung der Kapitalanlage und die Verwaltung des Kapitalstocks entscheiden. Maßgeblich soll die Anlagerichtlinie des Bundes sein. Über die konkrete Kapitalanlage und den Rahmen für die Vermögensverwaltung soll ein Anlageausschuss entscheiden. Angestrebt sei eine Mischung aus aktiver und passiver Anlagestrategie, heißt es im Papier. Damit könnten Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, und auf unerwartete Marktentwicklungen könnte agil reagiert werden. Asset-Klassen wie Private Equity würden dadurch nicht von vornherein ausgeschlossen.

Das Darlehen des Bundes ist den Plänen zufolge in Höhe der Refinanzierungskosten zu verzinsen. Die Rückzahlung ist vorgesehen, ein Plan dazu noch offen. Im Etat 2023 sollen die Voraussetzung für das Darlehen, für Zinskostenerstattung und Personal geschaffen werden. Die Haushaltsberatung im Bundestag läuft bis nächsten Donnerstag. Die Zuführung zum Kapitalstock gilt als finanzielle Transaktion und wirkt damit für die Schuldenbremse neutral. Der Bund kann auch Sachanlagen – etwa Aktien aus seinem Bestand – in den Kapitalstock einbringen.

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