Die Architektur des ESG-Reporting
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Die ersten Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU sind in bislang zwölf Standards gefasst worden. Der Aufbau der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) orientiert sich nach einer Analyse der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Deloitte inhaltlich grundsätzlich an den Berichtsanforderungen, die in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgesehen sind und auf die sich die EU politisch geeinigt hat. Strukturell orientierten sich die Standards am Aufbau der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) mit den Berichtselementen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Zielgrößen.
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung legt fest, welche ESG-Informationen Unternehmen in ihr Reporting aufnehmen müssen. Die bereitgestellten Informationen folgen der sogenannten doppelten Wesentlichkeit. Die Gesellschaften müssen nach diesem Prinzip darüber berichten, wie sich verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen auswirken. Die Firmen müssen aber genauso darüber informieren, wie sich ihre eigene Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt.
Die ESRS-Entwürfe lassen sich Deloitte zufolge in drei Kategorien einteilen: übergreifende Standards, die allgemeine Konzepte und Grundsätze für die Erstellung von Nachhaltigkeitserklärungen abdecken, thematische Standards, die jeweils ein bestimmtes Nachhaltigkeitsthema adressieren, sowie branchenspezifische Standards, die sich auf Nachhaltigkeitsaspekte beziehen, die für alle Unternehmen eines bestimmten Sektors als wesentlich angesehen werden.