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BDI schlägt Fünf-Punkte-Sofortprogramm zur Steuerpolitik vor

Der BDI fordert von der neuen Bundesregierung ein Sofortprogramm in der Steuerpolitik. Der Verband sieht fünf Reformansätze zur Entlastung der Unternehmen.

BDI schlägt Fünf-Punkte-Sofortprogramm zur Steuerpolitik vor

BDI schlägt Fünf-Punkte-Sofortprogramm in der Steuerpolitik vor

Künftige Bundesregierung soll Belastungen der Wirtschaft senken, Unternehmenssteuern grundsätzlich modernisieren und OECD-Mindeststeuer aussetzen

ahe Berlin

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat der künftigen Bundesregierung Vorschläge für ein Sofortprogramm in der Steuerpolitik unterbreitet. Die Wirtschaft brauche in der neuen Legislaturperiode „kräftigen Rückenwind durch eine Steuerpolitik, die den Standort Deutschland stärkt“, heißt es in einem noch unveröffentlichten Positionspapier. Die neue Bundesregierung müsse endlich mutige Reformschritte in der Steuerpolitik umsetzen.

Der Industrieverband setzt dabei insbesondere auf fünf Punkte, die Union und SPD gleich nach ihrem Koalitionsstart angehen sollten: die Absenkung der Unternehmenssteuern auf 25%, stärkere Investitionsanreize, eine einfachere Gewerbesteuer, eine Aussetzung der globalen Mindestbesteuerung sowie eine grundsätzliche Modernisierung des deutschen Unternehmenssteuerrechts.

Ende des Solis gehört zu den Forderungen

Als ein wichtiges Signal an die Wirtschaft würde der BDI auch ein Ende des Solidaritätszuschlags verstehen – trotz des jüngsten Urteils aus Karlsruhe. „Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gehört in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung“, sagte Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner der Börsen-Zeitung. „Dass der Zuschlag verfassungsgemäß ist, heißt nicht, dass er wirtschaftlich sinnvoll ist und fortbestehen muss.“

BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner (Foto: Jana Legler/BDI)

Die Absenkung der Unternehmenssteuern auf 25% hat für den BDI in seinem Positionspapier die höchste Priorität. Nur so ließen sich Investitionen mobilisieren, der Standort stärken und die Wachstumsschwäche überwinden, betont auch Hauptgeschäftsführerin Gönner. Mit 25% läge Deutschland auf einem Niveau mit Ländern wie Frankreich, Spanien, den Benelux-Staaten oder Großbritannien. Heute liegen die Unternehmenssteuern in Deutschland bei etwa 30%.

Neben der Soli-Abschaffung sollte die Senkung demnach insbesondere über eine schrittweise Reduzierung des Körperschaftssteuersatzes und unter Berücksichtigung einer umfangreichen Anrechnung ausländischer Quellensteuer erfolgen. Alternativ könne es auch eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftssteuer geben, hieß es.

Bürokratische Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist dem BDI ohnehin ein Dorn im Auge, da sie nach Ansicht des Verbandes zu hohen bürokratischen Zusatzbelastungen bei den Unternehmen führt. Der Verband plädierte daher für eine Angleichung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer an die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie eine einfachere Administration der Steuer – etwa über die Einführung einer „Clearingstelle“ oder eines „One-Stop-Shops“.

Stärkere Investitionsanreize könnten nach Ansicht des BDI über die Themen Abschreibungen und Forschungszulage erreicht werden. So sollte die degressive Abschreibung (AfA) unbefristet über das Jahr 2025 hinaus verlängert, die Sammelabschreibung verbessert und eine Investitionsprämie eingeführt werden. Bei der Forschungszulage plädiert der Verband für eine auf mindestens 12 Mill. Euro erweiterte Bemessungsgrundlage und einen auf mindestens 30% erhöhten Fördersatz für alle Unternehmen.

Letzte grundlegende Unternehmenssteuerreform stammt von 2008

In dem Grundsatzpapier wird darauf verwiesen, dass die Unternehmensteuern schon seit 2008 nicht mehr grundlegend reformiert worden sind. Der BDI nennt zugleich zahlreiche Ansätze für Reformen, wie bessere Verlustrechnung und Zinsschrankenregelungen, eine moderne Gruppenbesteuerung, die Angleichung von Handels- und Steuerbilanz, einfachere Quellensteuerverfahren oder die Beseitigung von Hürden für Umstrukturierungen. Entscheidend seien eine deutliche Vereinfachung und ein konsequenter Bürokratieabbau im Steuerrecht, auch mithilfe von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz, hieß es.

Dass sich die neue Regierung auf EU-Ebene für eine befristete Aussetzung der OECD-Mindestbesteuerung einsetzen sollte, begründete der BDI damit, dass drohende US-Strafsteuern verhindert werden müssten. Damit könne die Gleichheit im globalen Steuerwettbewerb wiederhergestellt und die fatalen Folgen von Strafsteuern zulasten der europäischen Unternehmen verhindert werden.

Auch EU-Steuerrecht im Fokus

Ungeachtet des Steuer-Sofortprogramms auf deutscher Ebene verweist der Industrieverband auch noch einmal auf den Handlungsbedarf auch im EU-Steuerrecht. So müssten europäische Berichtspflichten harmonisiert und reduziert werden, hieß es. Insbesondere die parallele Anwendung der Mindeststeuer und der Hinzurechnungsbesteuerung müsse abgeschafft werden. Auch das Steueroasen-Abwehrgesetz will der BDI auf den Prüfstand gesetzt sehen. Dies könnte nach Einschätzung des Verbandes auch schnell und unabhängig von der EU durch den deutschen Gesetzgeber geschehen.

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